Einreisebestimmungen Aserbaidschan

Visumpflicht für Reisende aus Deutschland und EU

Deutsche und EU-Bürger ohne Diplomatenpass oder Dienstpass sowie Staatsangehörige der meisten anderen Länder benötigen unabhängig von Reiseabsicht und Reisedauer für die Einreise in die Republik Aserbaidschan ein gültiges Visum.

Das Visum ist vor Reiseantritt entweder bei der Konsularabteilung einer aserbaidschanischen Auslandsvertretung oder als e-Visa (Online-Visum) bei einem akkreditierten Reiseveranstalter mit Sitz in Aserbaidschan zu beantragen. Wir bieten die Einholung von e-Visa in Zusammenarbeit mit einer aserbaidschanischen Partneragentur an.

Gültige Ausweisdokumente für die Einreise

Für Visumantrag und Grenzübertritt ist ein Reisepass mit einer Mindestgültigkeit von 3 Monaten nach Ablauf des Visums erforderlich. Vorläufige Reisepässe und Kinderreisepässe sind zulässig. Minderjährige benötigen eigene Ausweisdokumente und eigene Visa. Es sind keine besonderen Vorschriften für alleinreisende Kinder bekannt.

Visa on Arrival für folgende Nationen

Türkei
  • 30 Tage
  • nur am Flughafen Heydar Aliyev International
Iran
  • 15 Tage
  • nur für die autonome Republik Nakchivan
USA
  • 30 Tage
  • nur bei Direkflug mit Azerbaijan Airlines von New York
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Reisebestimmungen für Transitreisende

Der Transit am Flughafen Baku ist für Deutsche visumfrei, solange sie sich im Transitraum aufhalten. Bei der Durchreise auf dem Landweg ist grundsätzlich die Visumpflicht zu erfüllen.

Registrierung

Wenn ein Aufenthalt von mehr als 10 Tagen geplant ist, besteht für Ausländer eine Meldepflicht direkt nach der Ankunft. Bitte lesen Sie unsere Hinweise zur Registrierung in der Republik Aserbaidschan.

Reisehinweise für Aserbaidschan

Personen, die Visa oder Einreisestempel der sogenannten Republik Bergkarabach oder der umliegenden besetzten aserbaidschanischen Gebiete in ihrem Pass haben, erhalten kein Visum für die Einreise nach Aserbaidschan. Problematisch sind auch armenische Visa: Am Grenzübertritt sind längere Wartezeiten und Befragungen möglich. Während des Aufenthalts in Aserbaidschan sind Ausflüge in die oben genannten Gebiete untersagt. Armeniern und Personen armenischer Abstammung ist eine Einreise nach Aserbaidschan nicht gestattet.

Informationsquellen und Auskünfte - Einreisebestimmungen Aserbaidschan

Bitte beachten Sie auch die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts für Aserbaidschan. Die Behörde informiert u. a. über Zollvorschriften, medizinische Vorsorge, Reisewarnungen und Besonderheiten für den Grenzübergang nach Armenien, Georgien, Iran und Russland sowie die Einreisebestimmungen Aserbaidschan.

Bitte beachten Sie, dass die Einreisevorschriften Änderungen unterliegen können. Wir übernehmen keine Garantie für die Vollständigkeit und Richtigkeit der oben gemachten Angaben. Offizielle und verbindliche Auskünfte zu den aktuellsten Einreisebestimmungen Aserbaidschan erteilen die aserbaidschanischen Botschaften und Konsulate.

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König Tours
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