Einreisebestimmungen von Jordanien

Gültige Ausweisdokumente für die Einreise nach Jordanien

Um nach Jordanien reisen zu können, benötigen Sie als deutscher Staatsbürger einen (vorläufigen) Reisepass. Dieser muss zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Kinder benötigen einen gültigen Kinderreisepass.

Minderjährige (Kinder unter 18 Jahren), die nicht in Begleitung eines Sorgeberechtigten reisen, müssen eine durch den/die Sorgeberechtigten unterschriebene schriftliche Bestätigung in Englisch und Deutsch mit sich führen. Diese muss die Erlaubnis des/der Sorgeberechtigten zur Durchführung dieser Reise sowie die vollständigen Ein- und Ausreisedaten, Name/-n der Sorgeberechtigten, Namen des Kindes und der Begleitpersonen beinhalten. Außerdem muss eine Kopie des Reisepasses der sorgeberechtigten Person/-en beiliegen.

Wichtig: Minderjährige, die mit dem jordanischen Vater in Jordanien eingereist sind oder deren jordanischer Vater sich in Jordanien aufhält, müssen besondere Regelungen beachten. Falls sie bei der Ausreise nicht vom Vater begleitet werden, muss dieser schriftlich zustimmen, dass die Minderjährigen Jordanien verlassen dürfen. Diese Erklärung muss von den jordanischen Behörden beglaubigt werden.

Nur mit Visum nach Jordanien

Egal ob Sie Jordanien als Tourist, Geschäftsreisender oder nur für einen Transitaufenthalt besuchen – in jedem Fall benötigen Sie als deutscher Staatsangehöriger ein gültiges Visum. Dieses können Sie entweder selbst bei den jordanischen Auslandsvertretungen der BRD in Berlin, Düsseldorf und Wiesbaden beantragen oder Sie beauftragen uns als akkreditierte Visumagentur damit.

Zollbestimmungen von Jordanien

Bei der Einreise nach Jordanien dürfen Sie Bargeld bis zu einem Gegenwert von 15.000 JOD (jordanische Dinar) ins Land einführen. Darüber hinausgehende Beträge müssen Sie dem jordanischen Zoll bei Ankunft anzeigen. Sie dürfen bis zu einem Liter Alkohol mit sich führen, zollfrei sind außerdem 200 Zigaretten und 200g Tabak. Die Einfuhr von Waffen, Funkgeräten, Rauschgift und pornografischen Schriften ist strengstens verboten. Ebenfalls verboten ist die Ausfuhr von Antiquitäten und Korallen.

Impfschutz für Jordanien

Wenn Sie direkt von Deutschland aus nach Jordanien Einreisen, gibt es für Sie keine Pflichtimpfungen. Sie müssen eine Gelbfieberimpfung nachweisen können, wenn Sie aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder dort einen Zwischenstopp von mehr als 12 Stunden hatten. Dies gilt für alle Reisende ab 1 Jahr. Falls Sie aus einem Poliogebiet einreisen, müssen Sie – unabhängig von Ihrem Alter – nachweisen können, dass Sie innerhalb der letzten 4 Wochen bis 12 Monate vor der Abreise aus dem Poliogebiet gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) geimpft wurden. Wir empfehlen Ihnen vor der Abreise nach Jordanien einen Besuch bei Ihrem Hausarzt. Dieser kann Ihnen auf Sie zugeschnittene Informationen und Tipps geben.

 

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass wir trotz sorgfältiger Pflege unserer Seite keine Garantie für die Vollständigkeit und Richtigkeit der oben genannten Informationen übernehmen können. Änderungen der Einreisebestimmungen Jordanien sind jederzeit möglich. Verbindliche Auskünfte erteilt die jordanische Botschaft oder die Honorarkonsulate.

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