Reisen mit dem Besuchervisum

Besuchervisum – Was ist das?

Die Begriffe Privatvisum und Besuchervisum finden häufig synonym Verwendung. Wenn Sie planen, aufgrund privater Angelegenheiten in ein visumspflichtiges Land einzureisen, benötigen Sie statt eines Touristenvisums ein Nichteinwanderungsvisum für Besuchszwecke.

Mit einer solchen Genehmigung in der Tasche haben Sie nicht nur die Möglichkeit, Verwandte und Freunde im Ausland zu besuchen sowie touristische Ausflüge zu unternehmen. Es ist Ihnen auch erlaubt, private Formalitäten zu erledigen und unter anderem Dokumente vor Ort beurkunden zu lassen. Ebenso sind unter Umständen geschäftliche Aktivitäten zulässig, allerdings keine Arbeitsaufnahme.

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Besuchervisum (Privatvisum) online und GÜNSTIG 

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Voraussetzungen für Visa zu Besuchszwecken

Sowohl beim touristischen Visum als auch bei der Besuchsgenehmigung für private Reiseabsichten ist eine offizielle Einladung aus dem Zielland erforderlich. Während Sie den Einladungsbrief, auch Invitation Letter oder Voucher genannt, als Tourist in der Regel von der Unterkunft erhalten, benötigen Sie als Besucher eine Einladung von Ihrem Gastgeber.

Den offiziellen Invitation Letter müssen Ihre Familienangehörigen bei der zuständigen Migrationsbehörde vor Ort beantragen. In das Schreiben gehören unter anderem die Kontaktdaten des Einladenden und die Personendaten des Antragstellers. Darüber hinaus ist ein Zeitraum für den Besuch festzulegen.
Die Einreisebehörden akzeptieren keine fehlerhaften Einladungsschreiben. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihre Einladung formal korrekt ist, können Sie unseren Prüf-Service mit einer Überprüfung beauftragen.

Zusätzlich zu der Einladung sind den Konsulaten in Deutschland bei der Beantragung des Besuchervisums in der Regel die unten genannten Unterlagen vorzulegen bzw. Angaben zu machen. In Abhängigkeit vom Reiseland sind Abweichungen möglich.

Gültiger Reisepass
Passbild
Visumantrag für private Reisezwecke
bei Einreise mit dem Pkw: Automarke und Kennzeichen

Unter Umständen sind ein Nachweis der Rückkehrwilligkeit, ein Krankenversicherungsnachweis sowie ein Beleg über ausreichend finanzielle Mittel zu erbringen. Je nach Reiseland und den eingeladenen Personen kann auch eine Verpflichtungserklärung des Gastgebers erforderlich sein. Üblicherweise ist hiervon jedoch nicht auszugehen

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Wie lange ist das Visum gültig?

Die Geltungsdauer des Visums richtet sich im Regelfall nach der Einladung. Darüber hinaus legt jedes Land eine maximale Gesamtaufenthaltsdauer fest. In China, Aserbaidschan, Russland und Kasachstan liegt diese bei 90 Tagen.

Wenn Sie planen, länger im Ausland zu bleiben, besteht unter bestimmten Bedingungen die Option, die Reisegenehmigung zu verlängern. In China zum Beispiel gibt es Angehörigenvisa als eine Unterkategorie des Privatvisums. Wer das Visum für Angehörige beantragt, ist verpflichtet, einen engen Verwandtschaftsgrad mit dem Einladenden nachzuweisen. Ist dieser Nachweis erbracht, sind Besuche von bis zu oder mehr als 180 Tagen möglich.

Abgrenzung von anderen Visa

Da jeder Staat eigene Visabestimmungen besitzt, ist eine klare Definition des Visums für Besuchszwecke schwierig. Einige Länder unterscheiden zwischen Aufenthalten für rein private oder geschäftliche Zwecke. Ebenso gibt es weitere Unterteilungen wie z. B. das oben genannte Angehörigenvisum. Wenn wir von einem Visum für Besuche sprechen, ist damit ein Visum für Privatangelegenheiten gemeint, die Zusammenkunft mit Freunden oder Verwandten im Ausland.

Im Vergleich zum Touristenvisum birgt die Reiseerlaubnis für Besucher den Vorteil einer längeren Gültigkeitsdauer. Anders als beim Arbeitsvisum ist es Ihnen jedoch nicht gestattet, im Zielland erwerbstätig zu sein. Wenn Sie nicht wissen, ob das Besuchervisum beziehungsweise Privatvisum für Ihre Reiseabsichten sinnvoll ist, kontaktieren Sie gerne unseren Visumservice.

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