Legalisation Aserbaidschan

Unser Service rund um die Legalisation für Aserbaidschan

Eine Legalisation Aserbaidschan kann zu einer wahren Tortur werden, wenn man sich einzeln zu jedem seiner Dokumente und Zertifikate informieren muss. Welche Behörde ist wofür zuständig? Was benötige ich? Und wo kann ich meine Unterlagen schlussendlich beglaubigen lassen? Aserbaidschan hat das Haager Übereinkommen 2005 unterzeichnet. Allerdings wird dies nicht von Deutschland anerkannt. Eine Legalisierung für Dokumente, Zeugnisse, Handelsabkommen oder ähnliches ist daher zwingen notwendig und kann nicht durch die Apostille vereinfacht werden. Für die Anerkennung von Unterlagen aus Belarus, Dänemark, Großbritannien, Kasachstan, Russland, der Ukraine oder den Vereinigten Staaten von Amerika ist die Apostille ausreichend. Da die Botschaft in Baku keinen Zugriff auf die aserbaidschanischen Personenstandsurkunden besitzt, gestaltet sich die Legalisation Aserbaidschan unter Umständen als komplizierter.

Unser Service für eine problemfreie Beglaubigung

Damit Sie an Ihrer Legalisation für Aserbaidschan nicht verzweifeln, haben wir einen Legalisations-Service für unsere Kunden ins Leben gerufen. Dank unserer langjährigen Erfahrung und unseren Partnern, wie den vereidigten Übersetzern, gar kein Problem. Wir organisieren mit Ihrer Vollmacht und Ihren Dokumenten alle nötigen Übersetzungen, Stempel, Siegel und Unterschriften, die Sie für eine Legalisation für Aserbaidschan benötigen.

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