Einreisebestimmungen für Laos
Visa und Ausweisdokumente
Gemäß den Einreisebestimmungen Laos gilt für Deutsche, EU-Bürger und die Mehrzahl von Besuchern mit anderer Nationalität eine Visumpflicht. Nur Staatsbürgern folgender Länder ist ein visumfreier Aufenthalt in Laos für einen befristeten Zeitraum gestattet:
- Brunei, Myanmar bis zu 14 Tage
- Japan, Luxemburg, Russland, Südkorea, Schweiz bis zu 15 Tage
- Indonesien, Kambodscha, Malaysia, Mongolei, Singapur, Thailand, Vietnam bis zu 30 Tage
Als Ausweisdokument sind ausschließlich Reisepass und vorläufiger Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten bei der Einreise zulässig. Kindern bis 12 Jahren ist die Einreise mit dem Kinderreisepass gestattet. Einträge von Minderjährigen im Reisepass eines Elternteils sind seit Juni 2012 ungültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument und ein Visum.

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Wichtige Hinweise zur Ein- und Ausreise
Reisende sind dazu angeraten, bei der Einreise darauf zu achten, dass die laotischen Grenzbeamten den Reisepass stempeln. Fehlt der ordnungsgemäße Eintrag des Einreisestempels, drohen bei der Ausreise Schwierigkeiten und Sanktionen.
Verlängerungen der Aufenthaltsgenehmigung sollten rechtzeitig beantragt werden. Beim Überschreiten der Visumgültigkeit fallen Geldstrafen an. Auch mit Gefängnisstrafen und/ oder Abschiebung ist im schlimmsten Fall zu rechnen. Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen Laos, den Zollvorschriften und der medizinischen Vorsorge finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amts.
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der oben gemachten Angaben übernehmen können. Die Einreisebestimmungen Laos unterliegen Schwankungen. Verbindliche Auskünfte erteilen die laotischen Konsulate und Botschaften als offizielle Auslandsvertretungen.
Antragswege: Visa on Arrival vs. Vorab-Visum
In den meisten Fällen ist es erforderlich, das Visum für Laos bei einer konsularischen Auslandsvertretung im Heimatland zu beantragen. In Deutschland ist die Botschaft Laos in Berlin für die Visaerteilung zuständig. Alle Antragsteller sind verpflichtet, folgende Unterlagen einzureichen:
- gültiger Reisepass im Original mit mindestens 1 freien Seite
- ausgefülltes Antragsformular
- 1 biometrisches Passfoto (3 x 4 cm)
- ggf. weitere Nachweise je nach Visakategorie (z. B. Befürwortung eines laotischen Geschäftspartners beim Geschäftsvisum)
Für Deutsche und EU-Bürger, die einen Aufenthalt von maximal 15 Tagen zu touristischen Zwecken in Laos planen, haben darüber hinaus die Möglichkeit, ein Visa on Arrival direkt bei der Einreise zu beantragen. Zu beachten ist dabei, dass Visa bei Ankunft ausschließlich an den internationalen Flughäfen Luang Prabang, Paksé, Savannakhet und Vientiane sowie den internationalen Grenzübergängen erhältlich sind.
Für den Antrag vor Ort benötigen Reisende ihren Reisepass mit einer Mindestgültigkeit von 6 Monaten, 2 identische Passbilder und gegebenenfalls einen Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel für die Reise. Darüber hinaus ist eine Visagebühr in bar zu entrichten. Die Visaerteilung liegt grundsätzlich im Ermessen der laotischen Einreisebehörden. Um lange Wartezeiten und einer möglichen Visa-Ablehnung vor Ort vorzubeugen, empfiehlt es sich, das Visum für Laos bereits vor Reiseantritt bei der Botschaft zu beantragen.

Mit freundlichen Grüßen
König Tours