Einreisebestimmungen für Tschad

Bevor Sie in das afrikanische Land einreisen, sollten Sie sich unbedingt mit den Einreisebestimmungen auseinandersetzen. Auf unserer Themenseite informieren wir Sie über die Visumpflicht, benötigte Reisedokumente und vieles mehr.

Gültige Ausweisdokumente für die Einreise

Für deutsche Staatsbürger ist die Einreise nach Tschad mit dem (vorläufigen) Reisepass und dem Kinderreisepass möglich. Das Reisedokument muss bis zum Ende der Reise gültig sein.

Visumpflicht für Tschad Reisende

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Tschad ein gültiges Einreisevisum. Dieses können Sie bei der tschadischen Botschaft in Berlin oder über uns beantragen. Bei der Einreise über den Flughafen N'Djamena stempeln die Passbehörden unter Umständen eine Aufforderung in den Pass, sich beim zuständigen Kommissariat zu registrieren. Dieser Aufforderung ist ggf. innerhalb von 24 Stunden nachzukommen.

Zollbestimmungen von Tschad

  • Die Ein- und Ausfuhr von Fremd- und Landeswährung ist unbegrenzt möglich.
  • Ab einem Wert von 10.000 XAF muss die Währung bei Ein- und Ausfuhr deklariert werden.
  • Für die Ausfuhr von im Tschad erworbenen kunsthandwerklichen Gütern kann eine Genehmigung verlangt werden, die beim Tourismusministerium zu beantragen ist.
  • Die Ausfuhr von nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) geschützten Pflanzen und Tierarten ist untersagt.

Impfschutz für eine Reise nach Tschad

Da Tschad als Gelbfiebergebiet gilt, benötigen alle Reisende ab dem 9. Lebensmonat eine Gelbfieberimpfung. Für den Visumantrag muss ein Nachweis erbracht werden. Reisende mit einer Reisezeit von unter 4 Wochen sollten einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis mit Auffrischimpfungen alle 10 Jahre haben. Einwohner und Langzeitreisenden über 4 Wochen wird eine Auffrischimpfung 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise empfohlen. Als Reiseimpfungen werden zudem Impfungen gegen Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt auch gegen Hepatitis B, Meningokokken, Tollwut und Typhus empfohlen. Außerdem sollten Sie sich von Ihrem Arzt zum Thema Malaria, HIV/AIDS und Cholera beraten lassen.

 

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass wir trotz sorgfältiger Pflege unserer Seite keine Garantie für die Vollständigkeit und Richtigkeit der oben genannten Informationen übernehmen können. Änderungen der Einreisebestimmungen von Tschad sind jederzeit möglich. Verbindliche Auskünfte erteilt die zuständige Botschaft.

War die Seite hilfreich für Sie?
Rate Like
0
Rate Dislike
1
Brauchen Sie mehr Details?
Möchten Sie ein Feedback oder einen Kommentar hinterlassen?
Haben Sie einen Fehler gefunden?
Hinterlasse einen kommentar
Vielen Dank, Ihr Feedback ist für uns wichtig!
Fehler beim Senden einer Nachricht.
Bitte versuchen Sie es später noch einmal.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Buch-dein-Visum.de-Team