Einladung Aserbaidschan bequem online beantragen

Visa für Aserbaidschan – was hat es mit der Einladung auf sich?

Wer eine Reise nach Aserbaidschan plant, benötigt für den Visumantrag ein Einladungsschreiben von einem Gastgeber, auch Visa Support Letter genannt. Die Einladungsbriefe sind an das zuständige Konsulat zu adressieren.

Bei Antragstellern auf Touristenvisa entspricht die Buchungsbestätigung des Hotels der Einladung Aserbaidschan. Es ist darauf zu achten, dass die aserbaidschanische Botschaft ausschließlich Direktbuchungen vom Hotel akzeptiert. Ausdrucke von Online-Buchungsportalen sind nicht zulässig.

Falls Sie einen Urlaub in Aserbaidschan planen, aber Ihre Unterkunft nicht im Voraus feststeht, lesen Sie bitte unsere Hinweise zu e-Visa Aserbaidschan. Sie haben in diesem Fall die Möglichkeit, ein Visum inklusive Hotelvoucher über uns zu buchen. Für Aufenthalte von bis zu maximal 10 Tagen mit der elektronischen Genehmigung ist in der Regel kein Hotelbuchungsnachweis erforderlich.

Einladung Aserbaidschan für geschäftliche Reisen

Um ein Business Visum für einen beruflichen Aufenthalt in Aserbaidschan zu beantragen, benötigen Sie eine schriftliche Geschäftseinladung von einem Unternehmen oder einer Organisation in Aserbaidschan. Zusätzlich ist eine Kopie des Handelsregistereintrags erforderlich. Bitte wenden Sie sich direkt an Ihren Ansprechpartner vor Ort, um die Unterlagen zu erhalten. In dem Visa Support Letter, der in der Amtssprache der Republik Aserbaidschan zu verfassen ist, finden Sie üblicherweise folgende Angaben:

  • Personendaten des Reisenden (= Antragstellers)
  • Grund für die Reise / Einladung
  • Reisedaten
  • Firmenstempel und Unterschrift des Verantwortlichen

Für das mehrmalige Business Visum Aserbaidschan ist eine Einladung vom Unternehmen nicht ausreichend. Vielmehr benötigen Antragsteller einen offiziellen Einladungsbrief vom Außenministerium der Republik Aserbaidschan. Ihr Handelspartner kann dieses für Sie vor Ort beantragen.

Visa Support für private Aufenthalte und Familienbesuch

Wenn Sie einen Antrag auf ein Privatvisum stellen, um Verwandte, Bekannte oder Freunde in Aserbaidschan zu besuchen, benötigen Sie eine Privateinladung Aserbaidschan. Diese erhalten Sie direkt bei Ihrem Gastgeber. Auch hier sind Angaben zu Ihrer Person, dem Grund für die Reise und dem Zeitraum des Aufenthalts zu machen. Die Unterschrift des Einladenden darf nicht fehlen, genau wie eine Kopie seines Personalausweises.

Befugte Gastgeber sind entweder volljährige Personen mit aserbaidschanischer Staatsbürgerschaft oder ausländische Staatsangehörige, die in Aserbaidschan ansässig sind.

Visa für mehrmalige Besuche lassen sich nur beantragen, wenn eine beglaubigte Einladung vom Außenministerium der Republik Aserbaidschan vorliegt. Bitten Sie Ihren Gastgeber, diese vor Ort für Sie zu beantragen.

Einladung als zentrales Dokument beim Visumantrag

Die Einladung Aserbaidschan ist zusammen mit weiteren Antragsunterlagen beim Konsulat einzureichen. Nur wenn alle Unterlagen vollständig sind und den Formalitäten entsprechen, erhalten Sie Ihr Visum. Die Angaben zum Reisezeitraum in der Einladung haben Einfluss darauf, für welche Aufenthaltsdauer das Konsulat Ihnen eine Einreisegenehmigung ausstellt.

Falls Sie Fragen zum Thema Einladung haben, sind wir Ihnen gerne behilflich. Wenn Sie das Visum über uns beantragen, prüfen wir, ob Ihr vorhandenes Einladungsschreiben den Anforderungen der Botschaft entspricht.

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