
Russland hat die Gültigkeitsdauer des einheitlichen elektronischen Visums auf 120 Tage verlängert
Der Föderationsrat hat das Gesetz gebilligt, das die Gültigkeitsdauer des einheitlichen elektronischen Visums für die Einreise nach Russland von 60 auf 120 Tage verlängert. Außerdem können ausländische Staatsbürger nun bis zu 30 Tage im Land bleiben, anstatt der bisherigen 16 Tage. Die entsprechenden Änderungen wurden in das Gesetz «Über die Ausreise aus der Russischen Föderation und die Einreise in die Russische Föderation» eingeführt.
Das einheitliche elektronische Visum berechtigt zu einer einmaligen Einreise nach Russland zu touristischen, geschäftlichen, humanitären und anderen Zwecken. Es kann von Bürgern aus 64 Ländern beantragt werden.
Im Zuge der Prüfung des Gesetzentwurfs wurden auch zusätzliche Änderungen vorgenommen:
- Die Geburtsurkunde wird nicht mehr als Identitätsnachweis für Russen unter 14 Jahren im Ausland verwendet. Mit der Geburtsurkunde darf nicht aus Russland ausgereist werden. Kindern, die bereits mit der Geburtsurkunde ins Ausland gereist sind, wird die Rückkehr nach Hause mit diesem Dokument erlaubt.
- Änderungen wurden in das Gesetz «Über die Staatsgrenze der RF» eingeführt: In bestimmten Fällen wird die Grenzüberschreitung außerhalb der Kontrollpunkte durch eine Entscheidung der Regierung oder im Rahmen internationaler Vereinbarungen erlaubt sein.
- Grenzschutzbeamte erhalten zusätzliche Befugnisse:
- Inspektion kleiner Schiffe.
- Inspektion von Fahrzeugen auf Eis.
- Inspektion von Fracht.
- Inspektion persönlicher Gegenstände von Personen, die die Grenze überschreiten.
Die Änderungen treten zu unterschiedlichen Zeiten in Kraft: Die Bestimmungen zur Verlängerung der Gültigkeitsdauer des elektronischen Visums — 30 Tage nach der offiziellen Veröffentlichung des Gesetzes, die Änderungen bezüglich der Geburtsurkunde — nach 180 Tagen und die Bestimmungen betreffend die Grenze und die Befugnisse der Grenzbeamten treten sofort nach der Veröffentlichung des Dokuments in Kraft.
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