China verschärft ab 15. September 2026 die Ein- und Ausreiseregeln
Der chinesische Staatsrat hat neue Bestimmungen zur Ein- und Ausreiseverwaltung veröffentlicht. Das Regelwerk umfasst 19 Artikel und tritt am 15. September 2026 in Kraft. Es ist die weitreichendste Neuordnung in diesem Bereich seit dem Inkrafttreten des chinesischen Ein- und Ausreisegesetzes im Jahr 2013. Neu ist vor allem, dass der Abfluss von Fachwissen, Technologien und Daten ausdrücklich als Frage der nationalen Sicherheit behandelt wird.
Was sich für ausländische Reisende ändert. Wer im Visumantrag für China falsche Angaben macht oder unrichtige Unterlagen einreicht, muss künftig mit einer Einreisesperre von einem bis zu fünf Jahren rechnen. Dieselbe Sperre ist für Personen möglich, die zuvor wegen Störung der Grenzordnung oder wegen Urkundenfälschung bestraft wurden. Wer auf einer der chinesischen Gegenmaßnahmen- oder Entitätslisten geführt wird, kann ein Visum verweigert oder die Einreise untersagt bekommen.
Ausdrücklich vorgesehen ist außerdem, dass die zuständigen Stellen Identität und Reisezweck überprüfen und dafür Unterlagen oder Daten anfordern können. Für Antragsteller heißt das vor allem: Die Angaben müssen vollständig, korrekt und über alle Dokumente hinweg widerspruchsfrei sein — vom Reisepass über den angegebenen Aufenthaltszweck bis zu Einladung und Aufenthaltsadresse. Ein flüchtig ausgefüllter Antrag ist damit ein deutlich größeres Risiko als bisher.
Ausreiseverbote für chinesische Staatsangehörige. Der zweite Schwerpunkt der Verordnung betrifft die Ausreise eigener Staatsbürger. Bei Dokumentenfälschung oder illegalem Grenzübertritt sowie bei Straftaten im Ausland, die die nationale Sicherheit gefährden, sind Ausreiseverbote von sechs Monaten bis zu drei Jahren möglich. Für Verstöße gegen Exportkontroll- und Technologietransferregeln, die die industrielle oder technologische Sicherheit berühren, ist keine feste Höchstdauer festgelegt; Sperren können hier auch von Fachressorts wie dem Handelsministerium ausgesprochen werden. Betroffene sind schriftlich über Gründe und Rechtsbehelfe zu informieren — es sei denn, die Mitteilung würde die nationale Sicherheit oder laufende Ermittlungen berühren.
Strenger reguliert wird auch die Vermittlungsbranche: Anbieter von Auswanderungs- und Visumdienstleistungen in China müssen sich registrieren, neue Anbieter innerhalb von 15 Tagen, bereits tätige innerhalb von 90 Tagen. Ausländische Unternehmen dürfen solche Dienste in China nicht erbringen; zulässig ist das nur für dort rechtmäßig gegründete Gesellschaften. Wer sein Visum von außerhalb Chinas beantragt, ist davon nicht betroffen — der Antragsweg bleibt unverändert.
Für Touristen, Geschäftsreisende und entsandte Fachkräfte bleibt die Einreise nach China möglich wie bisher; kleiner wird lediglich der Spielraum für Fehler im Antrag. Wir wählen den passenden Visumtyp aus, stellen die Unterlagen zusammen und prüfen sie vor der Einreichung auf Vollständigkeit und Widerspruchsfreiheit. Das gilt für das Touristenvisum für China ebenso wie für das Business Visum für geschäftliche Reisen.
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