Thailand erlässt neue Regeln zur Abschiebung von Ausländern bei Störung der öffentlichen Ordnung
Am 28. August 2026 tritt in Thailand ein neuer administrativer Rahmen für die Abschiebung von Ausländern in Kraft. Die entsprechende Verordnung des Büros des Premierministers wurde am 27. August 2026 im thailändischen Amtsblatt veröffentlicht und war am Vortag von Ministerpräsident Anutin Charnvirakul unterzeichnet worden. Sie gilt ab dem Tag nach ihrer Veröffentlichung und betrifft nicht nur Touristen, sondern grundsätzlich alle sich im Land aufhaltenden Ausländer.
Wichtig für Reisende und Visumantragsteller: Die neue Regelung schafft keine neuen Abschiebegründe, sondern soll die bestehenden Verfahren zwischen den beteiligten Behörden klarer und schneller gestalten. Thailändische Stellen betonen ausdrücklich, dass das Land weiterhin Ausländer willkommen heißt, die legal zu touristischen, geschäftlichen oder sonstigen Zwecken einreisen. Wer sich an die Vorschriften hält und ein gültiges Visum besitzt, ist von der Neuregelung nicht betroffen.
Verhalten, das die öffentliche Ordnung gefährdet, kann zur Abschiebung führen
Artikel 4 der Verordnung sieht vor, dass Ausländer, deren Verhalten oder Umstände als schädlich für die öffentliche Ordnung, die öffentliche Moral oder das Gemeinwohl der Bevölkerung angesehen werden, einem Abschiebeverfahren unterzogen werden können. Auch Personen, die ein solches Verhalten anstiften oder unterstützen, können unter die Regelung fallen. Die Entscheidungsbefugnis liegt dabei klar beim Innenministerium: Der Staatssekretär des Innenministeriums beziehungsweise ein bevollmächtigter Beamter leitet den Fall an den Innenminister weiter, der über die Abschiebung entscheidet.
Bemerkenswert ist, dass das Tourismusministerium keine direkte Befugnis erhält, Reisende abzuschieben — die endgültige Entscheidung obliegt nach Prüfung des Einzelfalls stets dem Innenministerium. Die Verordnung deckt darüber hinaus auch klarer definierte rechtliche Sachverhalte ab, etwa Verstöße gegen thailändisches Recht, die bislang uneinheitlich behandelt wurden.
Für die überwiegende Mehrheit der Touristen und Geschäftsreisenden ändert sich durch die neue Regelung praktisch nichts, solange die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen eingehalten werden. Wer sich korrekt mit einem gültigen Visum in Thailand aufhält und sich an die geltenden Gesetze hält, muss keine Konsequenzen fürchten. Entscheidend bleibt daher, bereits vor der Reise die passenden Dokumente zu besitzen — sei es ein Touristenvisum für Thailand, ein e-Visum für Thailand oder eine elektronische Reisegenehmigung (ETA) für Thailand, je nach Aufenthaltszweck und Staatsangehörigkeit.
Wir bei buch-dein-visum.de verfolgen solche regulatorischen Änderungen genau und stellen sicher, dass Ihre Antragsunterlagen den aktuellen Anforderungen entsprechen. Da klar geregelte Verfahren künftig eine schnellere Bearbeitung von Grenzfällen ermöglichen sollen, lohnt es sich für Reisende umso mehr, vor der Abreise alle nötigen Nachweise vollständig und korrekt einzureichen, um Verzögerungen oder Missverständnisse bei der Einreise zu vermeiden.
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