Non-Immigrant-Visa Thailand

Visa für nicht-touristische Aufenthalte in Thailand

Unter Non-Immigrant-Visa Thailand (dt. Nichteinwanderungsvisa) fasst das südostasiatische Königreich alle Visakategorien zusammen, die nicht touristischen Zwecken und nicht der Einwanderung dienen. Alle Nichteinwanderungsvisa lassen sich ausschließlich außerhalb von Thailand bei einer zuständigen Auslandsvertretung beantragen. Während die thailändische Botschaft im Regelfall dazu befähigt ist, alle Visatypen auszustellen, sind nicht bei jedem thailändischen Konsulat alle Non-Immigrant-Visa Thailand erhältlich.

Unsere Visumagentur hilft Ihnen bei der Beantragung eines Visums für Thailand. Wir bieten professionelle Unterstützung in allen Phasen des Prozesses, einschließlich der Vorbereitung der erforderlichen Dokumente, dem Ausfüllen der Antragsformulare und der Kontaktaufnahme mit den diplomatischen Vertretungen. Dank unserer Erfahrung und Kenntnis der Besonderheiten des thailändischen Visumverfahrens können Sie Zeit sparen und mögliche Fehler bei der Einreichung der Dokumente vermeiden.

Arten von Nichteinwanderungsvisa

Business Reise nach Thailand

Typ B: Business Visum

  • Geschäftsreisende
  • Praktikanten, die nicht an einer Hochschule immatrikuliert sind
  • Reisende, die beabsichtigen, längerfristig in Thailand zu arbeiten 

zum Business Visum →

Familienbesuch von Verwandten in Thailand

Typ O: Sonstige Zwecke

  • Ehepartner und Kinder von thailändischen Staatsbürgern
  • ehemalige thailändische Staatsbürger
  • Rentner (Rentnervisum)
  • Personen, die in Thailand Freiwilligendienst leisten

zum Rentnervisum →

Auslandssemester in Thailand absolvieren

Typ ED: Bildung

  • Schüler
  • Studenten 
  • Dozenten/Professoren
  • Lehrer

zum Studentenvisum →

Filmproduktion in Thailand

Typ M: Medienvisum

  • Filmproduzenten
  • Journalisten
  • Berichterstattern

zum Medienvisum →

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Das gilt es zu beachten

Beim Visumantrag sind in Abhängigkeit vom beantragten Non-Immigrant-Visum für Thailand adäquate Nachweise über den Zweck der Reise zu erbringen. Um Verwandtschaftsverhältnisse zu bestätigen (Visa Typ O), sind beispielsweise Heiratsurkunden oder Geburtsurkunden erforderlich. Rentner benötigen einen Rentenbescheid und Belege über ausreichend finanzielle Mittel für ihren Aufenthalt. Geschäftsreisende sind verpflichtet unter anderem eine Einladung eines thailändischen Unternehmen vorzulegen. Medienschaffende benötigen eine behördliche Genehmigung, zum Beispiel vom Außenministerium des Königreichs Thailand.

Um zu erfahren, welche Antragsunterlagen im Detail notwendig sind, navigieren Sie bitte zu den einzelnen Visakategorien für das Reiseziel Thailand.

Gültigkeit des Visums und Dauer des Aufenthalts

Typ S

1 Einreise

bis zu 60 Tage Aufenthalt

Typ M

Mehrfache Einreise
Aufenthaltsdauer: bis zu 90 Tage
Gültigkeitsdauer des Visums: 3 Monate oder 1 Jahr

Typ O

Mehrfache Einreise
Aufenthaltsdauer: bis zu 90 Tage
Gültigkeitsdauer des Visums: 3 Monate

Typ ED

Einmalige oder mehrfache Einreise
bis zu 90 Tage (pro Eintrag)

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