Russland wird ab Juli 2025 die Verlängerung von Arbeitsvisa für Montagearbeiten ohne Ausreise aus dem Land genehmigen
18.07.2025

Russland wird ab Juli 2025 die Verlängerung von Arbeitsvisa für Montagearbeiten ohne Ausreise aus dem Land genehmigen

Ab dem 21. Juli 2025 treten in Russland Änderungen im Migrationsgesetz in Kraft, die die Verlängerung von Arbeitsvisa für ausländische Fachkräfte betreffen, die Installations-, Inbetriebnahme-, Service-, Garantie- und Nachgarantiearbeiten an gelieferten Ausrüstungen durchführen. 

Die wichtigste Neuerung — ausländische Fachkräfte können nun ihre Arbeitsvisa verlängern, ohne das russische Territorium zu verlassen.

Was ändert sich:

  • Arbeitsvisa für den Zweck «Installationsarbeiten» können nun sowohl einmalig als auch zweimalig ausgestellt werden.
  • Die Gültigkeitsdauer eines solchen Visums beträgt bis zu 3 Monaten mit der Möglichkeit der anschließenden Verlängerung auf dem Territorium Russlands für einen Zeitraum von bis zu 90 Tagen.
  • Zuvor erforderte die Verlängerung eines solchen Visums die Ausreise aus Russland und die Ausstellung eines neuen.

Wer kann das Visum erhalten:

  • Mitarbeiter ausländischer juristischer Personen, die Ausrüstung nach Russland liefern.
  • Spezialisten, die für deren Installation und Wartung entsandt werden.

Bedingungen für die Beantragung:

  • Um eine Einladung zu erhalten, muss ein Liefervertrag für die Ausrüstung vorgelegt werden.
  • Die Erteilung einer Arbeitserlaubnis ist nicht erforderlich.

Verpflichtende Anforderungen nach der Einreise:

  • Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Ankunft in Russland müssen ausländische Fachkräfte eine medizinische Untersuchung, eine daktyloskopische Registrierung und eine Fotografie durchführen lassen.

Wichtige Details:

  • Die Verlängerung des Visums ist nur einmal möglich.
  • Die Verlängerung muss über die Hauptverwaltung für Migrationsfragen des Innenministeriums der Russischen Föderation beantragt werden.
  • Die Standardbearbeitungszeit für den Antrag beträgt bis zu 15 Arbeitstage.
  • Das Vorhandensein einer Krankenversicherung mit einer Deckung von mindestens 30 000 Euro ist obligatorisch.
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