Unterzeichnung des Abkommens über die Befreiung von der Visumpflicht zwischen den VAE und Usbekistan
25.01.2024

Unterzeichnung des Abkommens über die Befreiung von der Visumpflicht zwischen den VAE und Usbekistan

Ab dem 15. Januar 2024 müssen Bürger der VAE bei der Einreise nach Usbekistan nicht mehr das elektronische Visumverfahren durchlaufen. Im gleichen Zeitraum werden usbekische Staatsangehörige, die im Besitz eines biometrischen Reisepasses sind, dank einer von beiden Ländern unterzeichneten Vereinbarung von der Visumspflicht bei der Einreise in die Vereinigten Arabischen Emirate befreit sein. Das Memorandum gilt sowohl für Inhaber normaler Pässe als auch für Inhaber von Sonder- und Missionspässen, die von der Visumspflicht befreit sind.
Die offizielle Bekanntgabe erfolgte durch das Außenministerium der Vereinigten Arabischen Emirate, unterzeichnet vom stellvertretenden Außenminister Khaled Abdullah Belhoul und dem usbekischen Botschafter in den VAE Abdulaziz Akkulov.
Die Unterzeichnung dieses Memorandums war ein wichtiger Schritt in den Bemühungen, die Beziehungen zwischen den VAE und Usbekistan zu stärken und den Reiseverkehr zwischen den beiden Ländern zu erleichtern. Dieser Schritt stellt eine wichtige Etappe bei der Ausweitung der Zusammenarbeit in verschiedenen Bereichen dar, darunter Politik, Wirtschaft, Kultur, Bildung und andere Bereiche von gegenseitigem Interesse. Das Memorandum wird voraussichtlich am 16. Februar 2024 in Kraft treten. Im Jahr 2023 besuchten 119,45 Tausend usbekische Bürger die VAE und gaben 9,2 Millionen Dollar für Touristenvisa aus.
Derzeit können Staatsangehörige der VAE ohne Visum in 131 Länder einreisen, für Reisen in drei bestimmte Länder ist jedoch ein separater eTA-Antrag erforderlich. Visa on Arrival (VOA) gilt für Staatsangehörige der VAE für die Einreise in 34 Länder, wobei für weitere 32 Länder ein Visum für Staatsangehörige der VAE erforderlich ist. Usbekistan wird nun von der Liste der 21 Länder gestrichen, für die VAE-Bürger ein eTA benötigen.