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USA: Wird das Visumkautions-Programm auf weitere Länder ausgeweitet?
13.08.2026

USA: Wird das Visumkautions-Programm auf weitere Länder ausgeweitet?

Nur zehn Tage nachdem die Vereinigten Staaten ihr Visumkautions-Programm für bestimmte Besuchervisa dauerhaft eingeführt haben, mehren sich bereits Hinweise auf eine mögliche Ausweitung auf weitere Länder. In einem Interview erklärte Geoff Freeman, Präsident und CEO der U.S. Travel Association, der führenden Organisation der US-Reisebranche, er habe Anzeichen dafür vernommen, dass das sogenannte Visa Bond Program zusätzliche Staatsangehörigkeiten einschließen könnte.

Freeman zufolge gebe es bereits Gerüchte, wonach das Programm auf weitere Länder ausgedehnt werden könnte, für deren Staatsangehörige ein Visum erforderlich ist — im Extremfall sogar auf sämtliche visumpflichtigen Länder. Er warnte, eine solche Ausweitung könne erhebliche Folgen für die US-Wirtschaft und die Reisebranche haben, da potenzielle Besucher durch hohe finanzielle Auflagen abgeschreckt werden könnten. Eine offizielle Bestätigung für eine bevorstehende Ausweitung gibt es bislang jedoch nicht; eine Stellungnahme der zuständigen US-Stelle stand zum Zeitpunkt der Berichterstattung noch aus.

Seit dem 3. August 2026 ist das Visumkautions-System kein Pilotprogramm mehr, sondern eine dauerhafte Regelung. Sie erlaubt es Konsularbeamten, vor der Ausstellung bestimmter B-1-, B-2- oder kombinierter B-1/B-2-Visa für Geschäfts- oder Tourismusreisen eine Kaution zu verlangen. Die entsprechende endgültige Regelung wurde offiziell veröffentlicht und legt drei mögliche Kautionsbeträge fest: 10.000, 15.000 oder 20.000 US-Dollar.

Die konkrete Höhe der Kaution wird vom jeweiligen Konsularbeamten anhand der individuellen Umstände des Antragstellers festgelegt. In der Regel soll die Kaution bei 15.000 US-Dollar liegen, mit der Möglichkeit, sie je nach Einzelfall auf 10.000 US-Dollar zu senken oder auf 20.000 US-Dollar zu erhöhen. Derzeit sind Staatsangehörige von 50 Ländern von dieser Regelung betroffen, darunter unter anderem Algerien, Bangladesch, Kambodscha, Georgien, Nepal, Nigeria, Tunesien und Venezuela.

Bemerkenswert ist zudem, dass die Liste der betroffenen Länder mit einer Vorlaufzeit von nur 15 Tagen angepasst werden kann. Das bedeutet, dass sich die Situation für Visumantragsteller aus bestimmten Ländern kurzfristig ändern kann — ohne lange Übergangsfristen. Wer aus einem der bereits gelisteten Länder stammt oder befürchtet, künftig betroffen zu sein, sollte seine Reiseplanung entsprechend frühzeitig und sorgfältig vorbereiten.

Für Reisende, die in die USA einreisen möchten, empfiehlt sich angesichts dieser Entwicklungen eine genaue Prüfung, welcher Visumtyp im individuellen Fall der richtige ist. Je nach Herkunftsland und Reisezweck kommen unterschiedliche Optionen infrage, etwa ein Touristenvisum für die USA oder, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, das visumfreie ESTA-Verfahren. Wir übernehmen für unsere Kunden die vollständige Vorbereitung und Einreichung der notwendigen Unterlagen, damit der Antragsprozess trotz möglicher künftiger Änderungen reibungslos verläuft.

Da sich die Rahmenbedingungen für visumpflichtige Reisende in die USA derzeit dynamisch entwickeln können, lohnt sich ein Blick auf die aktuellen Kosten für ein US-Visum sowie auf die verschiedenen verfügbaren Visa-Arten, um frühzeitig die passende Option für die geplante Reise zu identifizieren.

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