USA Visum

ESTA ersetzt das klassische Visum für die USA

Das Visum für die USA wird ab sofort in Form einer elektronischen Einreiseerlaubnis ausgestellt. Diese nennt sich ESTA. Kurz für Electronic System for Travel Authorization. Der Antrag auf eine ESTA erfolgt im Gegensatz zum klassischen USA Visum ausschließlich online. Das Online-Visum steht Ihnen zur Verfügung, wenn Sie Ihre Reise in die USA aus touristischen oder geschäftlichen Gründen antreten und wenn Sie Staatsangehöriger eines Landes sind, das ESTA berechtigt ist. Letzteres trifft unter anderem für Deutschland, Österreich und die Schweiz zu.

Welches Visum benötigen Sie?

Das klassische Visum für die USA

Ein USA Visum für die Vereinigten Staaten ist immer dann erforderlich, wenn Sie nicht ESTA-berechtigt sind oder Ihre Reiseabsicht weder touristisch noch geschäftlich sind. Darüber hinaus besteht unabhängig vom Reisezweck grundsätzlich eine Visumpflicht bei Aufenthalten, die eine Dauer von 90 Tagen überschreiten. Planen Sie beispielsweise als Au-pair in den USA Kinder zu betreuen, vor Ort in einer anderen Position zu arbeiten oder gar dauerhaft einzuwandern, um mit Ihrem Partner zusammenzuleben, benötigen Sie zwingend ein gültiges USA Visum.

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Visum für die USA

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Welches Visum benötigt ich bei welchem Reisezweck?

Die USA unterscheiden zwischen Nichteinwanderungsvisa und Einwanderungsvisa. Ein Nichteinwanderungsvisum ermöglicht die Einreise für einen begrenzten Zeitraum. Es steht z.B. Studenten, Journalisten oder Wissenschaftlern zur Verfügung. Wer alles für ein Nichteinwanderungsvisum berechtigt ist, können Sie der nachstehenden Liste entnehmen. Dort finden Sie auch weitere Informationen zu den Einwanderungsvisa, die einen dauerhaften Wohnsitz in den USA ermöglichen.

Nichteinwanderungsvisa

  • B-1/B-2 Visa – auch als Besuchervisa bekannt, eignen sich für vorübergehende Aufenthalte zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken
  • C – Transitvisum zu Durchreisezwecken
  • C1/D – für Crewmitglieder von Flugzeug- und Schiffsbesatzungen
  • E-1/E-2 – entspricht Handels- oder Investorenvisa
  • I – ist das Kürzel für das Journalistenvisum
  • – kennzeichnet das Studentenvisum
  • J – ist für Austauschstudenten vorgesehen
  • – gestattet die Teilnahme an nichtakademischen oder berufsbezogenen Programmen
  • – ist für Beschäftige mit Fachberuf, zeitlich befristete oder saisonale Tätigkeiten und Auszubildende vorgesehen.
  • L – ist auszuwählen bei einer firmeninternen Versetzung einer Arbeitskraft in die USA.
  • – gilt für Personen mit besonderer Qualifikation in den Gebieten Wissenschaft, Erziehung, Kunst, Sport oder Geschäftswesen.
  • P – ist von Athleten (Sportler) und Unterhaltungskünstlern (aus Gruppen) mit internationaler Anerkennung beantragbar.
  • Q – vergeben die Konsulate an Teilnehmer von internationalen Austauschprogrammen.
  • K – kennzeichnet das sogenannte Verlobtenvisum, das für Ausländer vorgesehen ist, die beabsichtigen in den USA einen US-Bürger zu heiraten
  • R – ist ein Visum für die Ausübung von religiösen Berufen.

Einwanderungsvisa

Wer plant, dauerhaft in die USA auszuwandern, benötigt ein Einwanderungsvisum, das in zwei Arten unterteilt ist:

  • Einwanderung durch Familienzusammenführung
  • arbeitsbasierte Einwanderung.

Voraussetzungen für die Visa-Vergabe

Die Voraussetzungen für einen Visumantrag variieren in Abhängigkeit von der Visum-Art, die Ihrer Reiseabsicht entspricht.  Ein besonderes Augenmerk ist hier auf die Unterlagen zu legen. Für Nichteinwanderungsvisa sind in der Regel immer die Geburtsurkunde, ein polizeiliches Führungszeugnis und ausreichend finanzielle Mittel für Ihre Besuchsabsichten erforderlich. Personen, die beispielsweise an Austauschprogrammen in den USA teilnehmen möchten, sind zusätzlich dazu verpflichtet, sich im Informationssystem für Studenten und Teilnehmer an Austauschprogrammen (SEVIS) zu registrieren. 

Grundsätzlich ist es wichtig, dass Sie Ihre primäre Reiseabsicht wahrheitsgemäß im Visumantrag angeben und ein dementsprechendes Visum stellen. Anderenfalls werden die Grenzbeamten Sie bei der Einreise abweisen. 

Tipps zum Visumantrag für das USA Visum

Auch beim Visumantrag gibt es Unterschiede je nachdem ob Sie einen Antrag auf ein Einwanderungs- oder Nichteinwanderungsvisum stellen. 

Einwanderungsvisum

Im Falle eines Antragas auf ein Einwanderungsvisum sind die Amerikanische Staatsbürgerschafts- und Einwanderungsbehörde (kurz: USCIS) sowie das National Visa Center (kurz: NVC) zuständig. Reichen Sie bei diesen beiden Stellen eine Antrag zur Einwanderung ein und zahlen Sie die Visum-Gebühr. Durchlaufen Sie die erforderlichen medizinischen Checks und vereinbaren Sie einen Interviewtermin bei einem zuständigen Konsulat in Ihrem Heimatland z.B. beim Generalkonsulat in Frankfurt a. M. 

Nichteinwanderungsvisum

Den Visumantrag auf ein Nichteinwanderungsvisum können Sie online ausfüllen. Anschließend müssen Sie die notwendige Visum-Gebühr entrichten. Erst dann können Sie einen Termin für eine persönliche Vorsprache bei der Botschaft oder einem Konsulat (Berlin, Frankfurt oder München) vereinbaren. Bringen Sie dann alle erforderlichen Dokumente zum Interviewtermin mit.

Welches Konsulat bearbeitet welche Art von Visum?

  • Berlin (alle Visa außer K, E-1 und E-2)
  • Frankfurt a. M. (alle Visa außer A, G und Nato-Visa)
  • München (alle Visa außer K, E-1, E-2, A, G und Nato-Visa)

Wir helfen: unser Service für Sie

Für das klassische USA Visum ist in der Regel immer ein Interview bei der Botschaft oder einem Konsulat erforderlich. Daher können wir Sie bei Ihrem Visumantrag nur bedingt unterstützen. Gerne übernehmen wir das ordnungsgemäße Ausfüllen aller geforderter Dokumente für Sie und vereinbaren Ihren Interviewtermin bei einer Behörde, die Ihrem Wohnsitz am nächsten ist. Sie müssen folglich nur noch zur persönlichen Vorsprache.

Falls Sie ESTA-berechtigt sind und eine touristische oder geschäftliche Reise von maximal 90 Tagen in die USA planen, übernehmen wir gerne den vollständigen ESTA-Antrag für Sie.

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