USA machen Visa-Kautionen bis 20.000 US-Dollar für 50 Länder dauerhaft
Am 3. August 2026 wurde im US-Bundesregister eine finale Regelung veröffentlicht, mit der das sogenannte Visa Bond Program der Vereinigten Staaten von einem befristeten Pilotprojekt in ein dauerhaftes Verfahren umgewandelt wird. Damit können Konsularbeamte bestimmte Antragsteller für Geschäfts- und Touristenvisa dazu verpflichten, vor der Visumausstellung eine finanzielle Kaution zu hinterlegen. Die neue Regelung ersetzt das zwölfmonatige Pilotprogramm, das im August 2025 gestartet worden war, und trat mit ihrer Veröffentlichung sofort in Kraft.
Betroffen sind Staatsangehörige von insgesamt 50 Ländern, die im Laufe der Pilotphase schrittweise in das Programm aufgenommen wurden. Wer aus einem dieser vom US-Außenministerium benannten Länder stammt und ein B-1-, B-2- oder kombiniertes B-1/B-2-Visum beantragt, bleibt nach der neuen Regelung automatisch kautionspflichtig. Nach Angaben der US-Behörden hat die seit August 2025 laufende Testphase gezeigt, dass das System praktikabel ist und dazu beitragen kann, die Zahl der Fälle zu verringern, in denen Reisende länger als erlaubt im Land bleiben.
Drei Kautionsstufen: 10.000, 15.000 oder 20.000 US-Dollar
Die neuen Vorschriften sehen drei mögliche Kautionsbeträge vor: 10.000, 15.000 oder 20.000 US-Dollar. In der Regel setzen die zuständigen Konsularbeamten den Betrag auf 15.000 US-Dollar fest. Eine Reduzierung auf 10.000 US-Dollar ist möglich, wenn die finanziellen Verhältnisse des Antragstellers das Aufbringen von 15.000 US-Dollar erschweren, vorausgesetzt, die Reisekosten in die USA können trotzdem gedeckt werden. Umgekehrt kann ein Betrag von 20.000 US-Dollar verlangt werden, wenn nach Einschätzung des Beamten der Standardbetrag keine ausreichende Sicherheit dafür bietet, dass der Reisende das Land innerhalb der genehmigten Aufenthaltsdauer wieder verlässt.
Für Antragsteller aus den betroffenen Ländern bedeutet dies, dass die Vorbereitung eines B-1/B-2-Visums künftig zusätzliche finanzielle Nachweise und gegebenenfalls die Hinterlegung eines erheblichen Geldbetrags erfordert, bevor das Visum überhaupt ausgestellt wird. Dies erhöht den administrativen und finanziellen Aufwand des Antragsverfahrens spürbar und macht eine sorgfältige, frühzeitige Vorbereitung der Unterlagen umso wichtiger. Gerade weil die Einordnung in eine der drei Kautionsstufen im Einzelfall von der Einschätzung des Konsularbeamten abhängt, lohnt sich eine gründliche und vollständige Antragstellung.
Wichtig ist zudem, dass das Visa-Kautionsprogramm ausschließlich bestimmte Kategorien von Besuchervisa betrifft und nicht mit anderen Einreiseverfahren wie dem ESTA für die USA zu verwechseln ist, das für visumfreie Kurzaufenthalte im Rahmen des Visa Waiver Programms gilt. Wer sich unsicher ist, welche Visumkategorie für die geplante Reise infrage kommt oder ob eine Kautionspflicht besteht, sollte sich frühzeitig über die passende Beantragung eines Touristenvisums für die USA informieren, um Verzögerungen zu vermeiden.
Für Reisende, die aus einem der 50 betroffenen Länder stammen, empfiehlt sich eine genaue Prüfung der individuellen Voraussetzungen, bevor der Antrag eingereicht wird. Wir unterstützen bei der vollständigen Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen und begleiten den gesamten Ablauf der Visumbeantragung für die USA, damit der Prozess trotz der neuen Anforderungen so reibungslos wie möglich verläuft.
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