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Russland plant Reform des elektronischen Visums: Gültigkeit soll auf 45 Tage sinken
02.11.2026

Russland plant Reform des elektronischen Visums: Gültigkeit soll auf 45 Tage sinken

Russland bereitet offenbar eine grundlegende Überarbeitung seines elektronischen Visumsystems vor. Ein am 2. November 2026 bekanntgewordener Gesetzentwurf sieht vor, die Regeln für das landesweite E-Visum in mehreren zentralen Punkten zu ändern: Gültigkeitsdauer, erlaubte Aufenthaltslänge und Einreisebestimmungen. Der Entwurf wurde auf dem offiziellen russischen Portal für Regulierungsvorschläge veröffentlicht und soll Artikel 25.16-1 des Föderalen Gesetzes Nr. 114-FZ ändern, das Ein- und Ausreisebestimmungen für die Russische Föderation regelt. Wichtig: Es handelt sich bislang um einen Vorschlag, der noch nicht in Kraft getreten ist.

Die bedeutendste geplante Änderung betrifft die Gültigkeitsdauer des E-Visums selbst. Seit dem 23. August 2025 können berechtigte Reisende ein E-Visum beantragen, das ab Ausstellung 120 Tage gültig ist und einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen in Russland erlaubt. Der neue Entwurf würde diese Gültigkeitsdauer auf 45 Tage verkürzen. Gleichzeitig soll jedoch die bisherige strikte Trennung zwischen Gültigkeitszeitraum des Visums und maximal erlaubter Aufenthaltsdauer entfallen: Reisende sollen künftig während der gesamten Gültigkeitsperiode des E-Visums in Russland bleiben dürfen, statt wie bisher auf 30 Tage ab Einreise begrenzt zu sein.

Konkret würde Artikel 1 des Entwurfs die bisherige Formulierung „nicht mehr als 30 Tage ab dem Datum der Einreise" durch die Erlaubnis ersetzen, sich „während der gesamten Gültigkeitsdauer" im Land aufzuhalten. Für Reisende könnte das in der Praxis bedeuten, dass ein längerer zusammenhängender Aufenthalt möglich wird als bisher — allerdings innerhalb eines insgesamt kürzeren Zeitfensters für die Einreise selbst. Wer die Reiseplanung flexibel gestalten möchte, sollte diese Verschiebung der Fristen genau im Blick behalten, da sich sowohl der späteste Einreisetermin als auch die maximale Aufenthaltsdauer gegenüber dem aktuellen System verändern würden.

Neben der Gültigkeitsdauer sieht der Entwurf auch Erleichterungen bei Grenzübertritten vor sowie die Einführung von Transit als anerkanntem Reisezweck für das E-Visum. Das würde die Nutzungsmöglichkeiten des elektronischen Visums erweitern und könnte insbesondere für Reisende interessant sein, die Russland auf dem Weg in ein Drittland durchqueren möchten, ohne dafür ein separates Visum beantragen zu müssen. Bislang war Transit beim E-Visum nicht als eigenständiger Zweck vorgesehen, sodass Reisende auf andere Visakategorien ausweichen mussten.

Für Antragsteller, die aktuell eine Reise nach Russland planen, ändert sich zunächst nichts: Die bestehenden Regeln mit 120 Tagen Gültigkeit und bis zu 30 Tagen Aufenthalt gelten weiterhin, solange der Entwurf nicht verabschiedet und in Kraft gesetzt wurde. Dennoch lohnt es sich, die Entwicklung im Blick zu behalten, da sich sowohl die Planungsspielräume als auch die Fristen für Einreise und Aufenthalt in absehbarer Zeit ändern könnten. Wer sein e-Visum für Russland beantragen möchte, sollte sich vorab über die zum Zeitpunkt der Reise gültigen Bedingungen informieren.

Da sich die Anforderungen an Unterlagen, Fristen und Aufenthaltsdauer je nach Reisezweck unterscheiden können, empfiehlt es sich, die individuelle Situation vorab genau prüfen zu lassen. Je nach Anlass der Reise — etwa touristisch, geschäftlich oder im Transit — kommen unterschiedliche Visakategorien infrage, etwa das Touristenvisum für Russland oder das Transitvisum für Russland, falls die geplante Reform zur Anerkennung von Transit als Reisezweck tatsächlich umgesetzt wird. Wir beobachten die Gesetzesentwicklung in Russland kontinuierlich und passen unsere Beratung an, sobald konkrete Änderungen in Kraft treten.

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