Visumantrag China

Anmerkung zum Visumantrag für China

Für den Visumantrag China ist es erforderlich das offizielle Antragsformular auszufüllen. Anschließend ist dieses zusammen mit den weiteren Antragsunterlagen bei einem zuständigen Konsulat einzureichen. Wenn Sie unseren Visadienst nutzen, senden Sie uns Ihre Dokumente bitte zu. 

Das 9-seitige Antragsformular für das Visum ist auf Deutsch, Englisch oder Chinesisch auszufüllen. Nicht zutreffende Felder kennzeichnen Sie bitte mit "N/A" oder "-". Grundsätzlich gilt, dass alle Daten – insofern zutreffend – anzugeben sind. Wenn Daten fehlen, kommt es zu Verzögerung oder Ablehnung des Antrags durch die chinesischen Konsulate. Bitte nehmen Sie keine nachträglichen Korrekturen, z. B. durch Durchstreichen, vor. Drucken Sie den Antrag neu aus, wenn Ihnen Fehler unterlaufen, um die Lesbarkeit zu gewähren.

Füllen Sie das Formular bequem am PC oder alternativ in Druckbuchstaben aus. Gegen eine Aufwandspauschale von 50,00 Euro übernehmen wir diese Aufgabe gerne für Sie.

China Visumantrag richtig ausfüllen

Der Visumantrag China ist weitestgehend selbsterklärend. Ausgehend von häufigen Fragen geben wir unseren Kunden dennoch ein paar Hinweise und Tipps an die Hand:

Bevor Sie das Antragsformular für die Volkrepublik China ausfüllen, nehmen Sie bitte Ihren Reisepass und sämtliche Antragsunterlagen wie zum Beispiel Buchungsbestätigungen oder Einladungen zur Hand.

Jeder Reisende muss je einen Online-Visumantrag auf der Website des Visacenters ausfüllen.
Bitte füllen Sie den Online-Visumantrag unbedingt vollständig aus.

Im später ausgedruckten Visumantrag dürfen im Abschnitt 1 "Personal Information" keine handschriftlichen oder sonstigen Änderungen, Korrekturen, Ergänzungen oder durchgestrichenen Angaben vorhanden sein.

  • Bei Punkt 2.2 immer "Normal" ankreuzen, es sei denn Sie möchten den Express-Service explizit bei uns beauftragen.
  • Bei Touristen-, Besucher- und Geschäfts-Visa bitte darauf achten, dass die in Punkt 2.3B angegebene Aufenthaltsdauer mit den Angaben Ihrer Flug- und Hotelbuchung bzw. Ihrer Einladung übereinstimmt (konsistente Angaben).
  • Bei Punkt 3.2 muss ein Betrag mit Währung eingetragen werden. Belege nicht erforderlich.
  • Bei Punkt 3.3 "Work experience" tragen Sie bitte die Daten Ihrer derzeitigen und ggf. früheren Arbeitsstätten ein. Beschäftigte in Behörden müssen zusätzlich Abteilung und Tätigkeit nennen. Lehrer müssen hier ihre Schule eintragen. Selbständige, Ärzte und Freiberufler tragen hier ihren Firmennamen und -anschrift bzw. ihre Praxis und die konkrete Tätigkeit (z.B. "Steuerberater") ein. Arbeitslose, Rentner/Pensionäre und ehemals berufstätige Hausfrauen müssen die Daten des vorherigen Arbeitgebers sowie das Ende der Tätigkeit angeben.
  • Bei Punkt 4.2 muss entweder die Ausbildung nach Schulabschluss (z.B. Universität) oder bei Antragstellern, die noch zur Schule gehen, die derzeitige Schule angegeben werden. Falls nach dem Schulabschluss keine weitere Ausbildung stattfand, müssen die Daten der letzten Schulbildung angegeben werden.

Geben Sie unbedingt Ihre Kontaktdaten in den Punkten 5.1 bis 5.4 des Visumantrags an. Bei Punkt 5.3 unbedingt die Mobilfunknummer eintragen. Eine Visumbeantragung mit unvollständigen Kontaktdaten ist nicht möglich.

  • Bei den Punkten 6.1, 6.2E, 7.1, 7.2D anstelle von „Peking“ immer die Bezeichnung „Beijing“ verwenden und Taiwan immer als „Taiwan China“ bezeichnen.
  • Bei den Punkten 6.1H und 6.2E muss die komplette Anschrift inkl. Strasse, Hausnummer, Ort, Postleitzahl, Provinz und Land angegeben werden.
  • Bei Punkt 6.2 muss eine Eintragung erfolgen. Hier entweder die einladende Organisation / Person oder ein Hotel Ihrer Chinareise oder Ihre temporäre Adresse in China eintragen.
  • Bei Punkt 6.3 muss eine Kontaktperson in Deutschland aufgeführt werden.
  • Bei Punkt 6.5 muss eine Person/Organisation/Firma eingetragen werden. Der engl. Ausdruck "sponsor" ist hierbei im Sinne von "Bürge" zu verstehen. Nach Auskunft des Visacenters FFM darf daher nicht der Antragsteller selbst eingetragen werden.
  • Bei der Frage nach dem Senden des Passes an das Visacenter ein "Nein" setzen
  • Bei der Frage, wie Sie Ihren Pass zurückbekommen, "Besuch des Visacenters" anklicken.
  • Bitte achten Sie darauf in nächsten Schritt keinen Termin mit dem Visacenter zu vereinbaren.

Nach erfolgreichem Online-Ausfüllen des Visumantrags bitte Ihre Online Visum Beantragung downloaden und einseitig ausdrucken:

  • Die Seite "Confirmation of Online Visa Application" mit Datum versehen und unterschreiben.
  • Der Visumantrag muss im Teil 9.1 vom Antragsteller selbst unterschrieben werden. Die Unterschrift muss mit der Unterschrift im Pass übereinstimmen. Bei minderjährigen Antragstellern unterschreibt entweder ein Elternteil oder der gesetzliche Vormund sowohl den Teil 9.1 als auch den Teil 9.2 (bei Unterschrift durch gesetzlichen Vormund muss eine Kopie der Vormundschaftserklärung beigefügt werden).

Andere Personen dürfen den Visumantrag weder in Teil 9.1, noch in Teil 9.2 unterschreiben.

Senden Sie den Visumantrag für China zusammen mit dem vollständigen Dokumentenpaket (Sie erhalten nach der Bestellung eine Checkliste für die notwendigen Dokumente) an uns. Wir kümmern uns dann um alles Weitere.

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