Studentenvisum China (X1- und X2-Visum)

Studentenvisa für Studium und Praktikum

Sie planen in China an einer Schule oder Universität zu studieren oder ein Praktikum für ein Praxissemester bei einem Unternehmen zu absolvieren? Mit einem Studentenvisum in der Tasche steht Ihrem Auslandsaufenthalt nichts mehr im Weg. Ein „Study Abroad“ in China ist eine tolle Möglichkeit, das Land, die gastfreundlichen Menschen und die einzigartige Kultur auf eine intensive Art kennenzulernen. Sie haben die Möglichkeit, Ihre beruflichen und persönlichen Kompetenzen sowie Ihre Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern und internationale Kontakte zu knüpfen. Das Visum für studentische Aufenthalte können Sie frühestens 90 Tage vor Ihrer Einreise in China beantragen.

Abgabe von Fingerabdruck wird zur Pflicht!

Ohne die Abgabe von Ihrem Fingerabdruck bei einer offiziellen Außenstelle der Botschaft, einem Visa-Center, werden keine Studentenvisa mehr ausgestellt. Wer ab dem 16.12.2019 nach China reisen möchte, muss seinen Fingerabdruck bei einer Auslandsvertretung hinterlegen. Dieser wird dann für 5 Jahre gespeichert. So ist es Ihnen möglich, innerhalb dieser 5 Jahre weitere Visa ohne Fingerabdruck zu beantragen. Alle wichtigen Informationen haben wir hier für Sie zusammengefasst.

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Studentenvisum für China

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Wie lange ist das Visum gültig?

Prinzipiell richtet sich die genehmigte Gültigkeitsdauer des Visums nach dem Zulassungsbescheid beziehungsweise der Einladung der chinesischen Schule oder Universität. Beim Visumantrag unterscheidet die Chinesische Botschaft oder Visa-Stelle zwei Kategorien von Studentenvisa.

X1-Visum

Das X1 Visum richtet sich an Studierende mit einem längerfristigen Aufenthalt in China. Planen Sie nicht nur ein Semester, sondern vielleicht sogar zwei Semester in China zu verbringen, benötigen Sie das X1 Visum. Sie dürfen sich mehr als 6 Monate mit diesem Visum in China aufhalten. Nach Ihrer Einreise haben Sie 30 Tage Zeit, das X1 Visum vor Ort in eine Aufenthaltserlaubnis umzuwandeln. Diese ermöglicht Ihnen sogar einen Aufenthalt von bis zu einem Jahr.

X2-Visum

Sie planen nur einen kurzfristigen Aufenthalt in China und möchten maximal 6 Monate im Land bleiben? Dann müssen Sie das X2 Visum beantragen. Auch richtet sich dieses Visum an Studierende, die ihr Praxissemester in China absolvieren möchten. Da ein Praxissemester im Schnitt ca. 4 Monate dauert, reicht in diesem Falle das X2 Visum aus. Mit dem X2 Visum dürfen Sie einmalig in China einreisen.

Welche Unterlagen sind erforderlich?

Grundsätzlich sind alle Studierenden verpflichtet, ihre Zulassung in Kopie bei der Chinesischen Botschaft oder Visa-Stelle in Deutschland einzureichen. Für alle Aufenthalte mit einer Länge von mehr als 180 Tagen ist darüber hinaus das Einladungsformular JW201 oder JW202 vorzulegen, ausgestellt von einer offiziellen Behörde in China. Nach dem Bestellvorgang bekommen Sie von uns eine detaillierte Liste über alle Dokumente, die wir von Ihnen benötigen. Wir kümmern uns um Ihren Antrag und liefern Ihnen das Studentenvisum bequem nach Hause.

Benötigte Unterlagen für ein Studentenvisum

Visumantrag

Reisepass

Passfoto

Zulassungsbescheid

JW201 o. JW202

Sie haben Fragen zum Studentenvisum?

Was ist ein Zulassungsbescheid oder Admission Notice?

Ein Zulassungsbescheid (Admission Notice) ist ein offizielles Schreiben einer chinesichen Schule oder Universität, das die Aufnahme eines Studiums in China bescheinigt. Der Zulassungsbescheid muss in Original und Kopie bei Beantragung des China Studenten Visums X1 (länger als 180 Tage) und X2 (weniger als 180 Tage) vorgelegt werden

Was ist Visa Application for Study in China?

Visa Application Form for Study in China ist ein Einladungsschreiben der chinesischen Hochschule oder von der zuständigen chinesischen Behörde (Ministerium für Bildung, MOE), bekannt unter der Bezeichnung Formular JW201 oder Formular JW202. Das Formular ist im Original und in Kopie zusammen mit dem Zulassungsbescheid (Admission Notice) bei Beantragung des China Studenten Visums X1 (länger als 180 Tage) vorzulegen.

Was ist beim Erhalt eines X1 Studenten Visums zu beachten?

Chinesische Visa-Stellen weisen die Inhaber des X1 Visums (länger als 180 Tage) auf die Registrierungspflicht bei der örtlichen Behörde für öffentliche Sicherheit (Polizei) innerhalb von 30 Tagen nach der Ankunft hin. Nach der Registrierung erhält der Visuminhaber eine Aufenthaltsgenehmigung. Diese gilt für 1 Jahr und lässt sich so lange jährlich verlängern, bis das Studium in China beendet ist.

Was ist der Unterschied zwischen "kleinem" und "großem" China Studentenvisum?

Das "kleine" Studentenvisum X2 wird für Studierende ausgestellt, die in China nicht länger als 6 Monate studieren möchten. Das "große" Studentenvisum X1 berechtigt zum Studium-Aufenthalt für länger als 6 Monate. Das kleine Visum X2 gestattet keine zwischenzeitlichen Aus- und Einreisen nach China.

Gilt das Studentenvisum auch für Praktika?

Sofern Sie Ihre Praktikumsstelle in China im Rahmen eines Studiums antreten, z. B. als verpflichtendes Auslandspraktikum, erhalten Sie in der Regel das Studentenvisum X2.

Absolvieren Sie das Praktikum unabhängig von Studium oder Schule bei einer Firma oder einem Arbeitgeber in China, z. B. in Form einer Trainee-Stelle, benötigen Sie hingegen das China Geschäftsvisum (M-Visum).

Wie lange kann ich mich für ein Praktikum in China aufhalten?

Mit einem X2-Studentenvisum ist ein Aufenthalt als Praktikant bis zu 180 Tage möglich, wenn die Aufenthaltsdauer in der Einladung explizit angegeben ist.

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