Journalistenvisum für China (J1- und J2-Visum)
China Journalistenvisum – wofür?
Sie sind Journalist und beabsichtigen in China zu arbeiten? Ein Journalistenvisum bietet Ihnen die Möglichkeit, als Korrespondent für Zeitung, Film, Fernsehen oder Radio nach China einzureisen oder freiberuflichen Tätigkeiten vor Ort nachzugehen. Um eine Genehmigung zu erhalten, benötigen Sie neben dem Antragsformular und Ihrem Journalistenausweis eine Reihe weiterer Unterlagen. In der Regel sind Sie verpflichtet, detaillierte Angaben über Ihre Reiseabsichten zu machen, beispielsweise zu Rechercheort und Zeitpunkt sowie Interviewpartnern. Eine zuständige chinesische Pressebehörde muss dem Reiseanliegen zustimmen. Ohne ein Sondervisum für Journalisten ist Ihnen die Arbeit im Land strengstens untersagt! Ein klassisches Geschäftsvisum ist nicht ausreichend. Wenn Sie Equipment wie zum Beispiel Kameras nach China einführen, ist unter Umständen eine Sondererlaubnis erforderlich.
Journalistenvisum für China
Wichtige Änderungen
Wenn Sie ab sofort ein Journalistenvisum für China beantragen, müssen Sie zwingend bei einer offiziellen Außenstelle der Botschaft, einem Visa-Center, Ihren Fingerabdruck hinterlegen. Der wird dann für 5 Jahre gespeichert, sodass Sie in diesem Zeitfenster Ihre China Visa wie gewohnt beantragen können. Wie wir Sie gekonnt beim neuen Antragsverfahren unterstützen und was Sie noch über den Fingerabdruck wissen müssen, erfahren Sie hier.
Arten von Journalistenvisa
Die chinesischen Behörden gliedern das Visum für journalistische Tätigkeiten in zwei Unterkategorien auf. Welches Visum das richtige für Ihre Reise ist, hängt davon ab, wie lange und für wen Sie in China arbeiten.
Längerfristiges Journalistenvisum: J1-Visum
Mit dem Visum des Typs J1 ist es Ihnen gestattet, sich mehr als 180 Tage in China aufzuhalten. Die Chinesischen Konsulate stellen das J1-Visum an ausländische Journalisten oder Spezialisten aus den Bereichen „Medien und Berichterstattung“ aus, wenn diese für ein in China ansässiges Medienunternehmen tätig sind. Die beabsichtigte Aufenthaltsdauer in China beträgt mehr als 6 Monate.
Kurzfristiges Journalistenvisum: J2-Visum
Das J2-Visum erhalten ausländische Journalisten, die für einen Zeitraum von weniger als 180 Tagen aus beruflichen Gründen in China reisen.
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Wir helfen Ihnen bei Ihrem Visumantrag und stellen gemeinsam mit Ihnen die notwendigen Dokumente zusammen. Darüber hinaus übernehmen wir Behördengänge für Sie und liefern Ihnen das Visum im Regelfall direkt per Post nach Hause. Berücksichtigen Sie jedoch bitte folgenden Hinweis:
Die Chinesischen Visastellen behalten sich vor, Journalisten zu einem persönlichen Interview vorzuladen.
Die Beantragung des Journalistenvisum China ist auf Anfrage möglich.
Visum für Journalisten
Antragsschreiben für Journalistenvisa
Inhalte für das Antragsschreiben J1
- Antragsschreiben vom Chefredakteur, Geschäftsführer oder Stellvertreter mit Unterschrift
- Name und Funktion des zu akkreditierenden Journalisten
- Angaben zum Büro oder Wohnort in China
- geografische Reichweite der journalistischen Tätigkeiten
- geplanter Aufenthaltszeit in China
- Kurze Beschreibung des Unternehmens
- amtlich beglaubigter Handelsregister-Auszug mit Adresse, Telefon und Faxnummer
Inhalte für das Antragsschreiben J2
- Unterschrift vom Geschäftsführer, Chefredakteur oder Stellvertreter
- Angaben über Namen des Journalisten
- Ein- und Ausreisedatum
- Inhalt des Interviews
- Interview und Drehorte
- Aufenthaltszeit in China
- Kurzprofil des Mediums, mit Adresse, Telefon oder Faxnummer
Unterlagen für das Journalistenvisum J2
Zusätzliche Unterlagen für das J1 Visum: Antragsschreiben für J1, Urkunden, bisherige Pressearbeiten.
Neueste Nachrichten über Visa für China
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