China: Unterkunftsregistrierung für Reisende jetzt online möglich
Seit dem 21. September 2026 gilt in ganz China eine wichtige Erleichterung für Reisende, die nicht in einem Hotel übernachten: Die bislang oft mit einem persönlichen Behördengang verbundene Unterkunftsregistrierung kann nun landesweit online erledigt werden. Die zuständige chinesische Einwanderungsbehörde hat die entsprechende digitale Prozedur flächendeckend eingeführt, nachdem sie zuvor nur regional oder testweise verfügbar war.
Die Registrierungspflicht selbst ist nicht neu, sondern seit Langem Teil des chinesischen Ein- und Ausreisegesetzes. Neu ist lediglich, dass der bürokratische Vorgang jetzt vollständig digital abgewickelt werden kann, ohne dass Reisende oder ihre Gastgeber eine Polizeidienststelle vor Ort aufsuchen müssen.
Wichtig zu wissen ist, dass diese Pflicht viele Touristen bislang gar nicht betrifft beziehungsweise ihnen nie bewusst wird. Wer ausschließlich in Hotels übernachtet, muss selbst nichts unternehmen — die Unterkunft übernimmt die Meldung automatisch und leitet die Daten an die örtlichen Behörden weiter. Anders sieht es aus, wenn Reisende bei Freunden, Verwandten, in Privatunterkünften oder in einer eigenen Wohnung in China untergebracht sind: In diesen Fällen müssen entweder der Reisende selbst oder die gastgebende Person die Unterkunft innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft an der jeweiligen Adresse anmelden.
Diese Frist beginnt also nicht automatisch mit der Einreise nach China, sondern erst mit dem tatsächlichen Bezug der nicht-hotelmäßigen Unterkunft. Wer also zunächst einige Tage im Hotel verbringt und anschließend zu privaten Gastgebern wechselt, muss die 24-Stunden-Frist erst ab diesem Zeitpunkt beachten. Diese Unterscheidung ist besonders für Reisende relevant, die während ihres Aufenthalts in China mehrere Unterkunftsformen kombinieren, etwa eine Städtereise mit anschließendem privatem Besuch bei Bekannten oder Familie.
Für alle, die ein Visum für einen längeren oder wiederholten Aufenthalt in China planen, lohnt sich ein Blick auf die Voraussetzungen im Vorfeld, da unterschiedliche Aufenthaltsarten unterschiedliche Meldepflichten und Formalitäten nach sich ziehen können. Wir unterstützen Antragsteller bei der Beantragung des passenden Visumtyps, etwa dem Touristenvisum für China für private oder touristische Reisen, dem Privatvisum für China für Aufenthalte bei Gastgebern, oder dem e-Visum für China, sofern dieses für die jeweilige Nationalität und Reiseart verfügbar ist.
Die neue Online-Möglichkeit zur Unterkunftsregistrierung ändert nichts an den grundsätzlichen Visumanforderungen für die Einreise nach China. Reisende sollten weiterhin frühzeitig prüfen, welches Visum für ihren konkreten Aufenthaltszweck erforderlich ist, und sich rechtzeitig vor der Reise um die entsprechenden Dokumente kümmern. Wer sich unsicher ist, welche Meldepflichten während des Aufenthalts zusätzlich zur Visumbeantragung gelten, sollte dies am besten vorab klären, um Verzögerungen oder Unannehmlichkeiten während der Reise zu vermeiden.
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