Arbeitsvisum für Indien
Indien Arbeitsvisum – wofür?
Wenn Sie beabsichtigen in Indien zu arbeiten, benötigen Sie ein Arbeitsvisum. Die indischen Auslandsvertretungen unterscheiden drei Arten der Arbeitsaufnahme. Die für den Visumantrag erforderlichen Unterlagen variieren in Abhängigkeit von der Visa-Unterkategorie.

Arbeitsvisum für Indien
Kategorie A: Arbeiten im Auftrag eines indischen Unternehmens
Ausländische Besucher, die eine Anstellung bei einer indischen Firma vorweisen, erhalten ein Visum für die Dauer des Arbeitsvertrags oder für einen Aufenthalt von bis zu zwei Jahren. Das vereinbarte Jahresgehalt sollte bei mindestens 25.000 US-Dollar liegen.
Neben den üblichen Dokumenten wie dem Online-Antragsformular, dem Reisepass und Passbildern sind der indischen Botschaft ein gültiger Arbeitsvertrag, ein Lebenslauf und ein Nachweis über die berufliche Qualifikation vorzulegen.
Kategorie B: Ehrenamt
Personen, die für ein freiwilliges soziales Jahr beziehungsweise ehrenamtliche Tätigkeiten nach Indien kommen, sind ebenfalls verpflichtet ein Visum für Arbeitszwecke zu beantragen. Das Touristenvisum ist nicht ausreichend. Visa für Freiwilligenarbeit besitzen eine Gültigkeit von bis zu einem Jahr. Den Inhabern des Arbeitsvisums für Indien ist es gestattet, Unterhaltsbeihilfe von maximal 10.000 Rupien zu erhalten.
Als Nachweise für die Arbeitsaufnahme sind eine Einladung der indischen Nichtregierungsorganisation (NGO) oder Firma, ein Handelsregisterauszug und ein Registrierungsnachweis vom MHA (Ministry of Home Affairs) erforderlich. In der Regel verlangen die indischen Auslandsvertretungen in Deutschland darüber hinaus eine Bürgschaftserklärung und Passkopien der Eltern des Antragstellers. Zusätzlich benötigt der Reisende beim Visumantrag seine Geburtsurkunde.
Kategorie C: Handwerkliche Arbeiten im Auftrag einer deutschen Firma
Die dritte Kategorie umfasst Arbeitsvisa für Personen, die von einer deutschen Firma entsendet werden, um für ein indisches Unternehmen vor Ort handwerkliche Tätigkeiten auszuführen. Eine derartige Kooperation ist beispielsweise üblich bei der Montage und Installation von neuen Maschinen.
Voraussetzungen für den Visumantrag sind ein formelles Schreiben der entsendenden deutschen Firma sowie eine Einladung des indischen Unternehmens, die beide über Dauer und Zweck des Aufenthalts informieren. Schriftsprache ist Englisch.
Hinweis: Bitte wählen Sie in Abhängigkeit von Ihrer Reiseabsicht in unserer Antragsmaske den Visum-Typ A, B oder C aus. Nach Abschluss des Bestellvorgangs erhalten Sie detaillierte Informationen zu den einzureichenden Unterlagen und der weiteren Vorgehensweise.
Unterlagen für alle Arbeitsvisa (bei vorhandener Einladung)
Visumantrag
Reisepass
Passfoto
Zusätzlich für das Arbeitsvisum Typ A
Arbeitsvertrag
Qualifikationsnachweise
Lebenslauf
Zusätzlich für das Arbeitsvisum Typ B
Handelsregisterauszüge
Finanzielle Mittel
formloses Schreiben
Geburtsurkunde
Zusätzlich für das Arbeitsvisum Typ C
formloses Schreiben
Handelsregisterauszug
Mit freundlichen Grüßen
König Tours