Arbeitsvisum für Indien

Indien Arbeitsvisum – wofür?

Wenn Sie beabsichtigen in Indien zu arbeiten, benötigen Sie ein Arbeitsvisum. Die indischen Auslandsvertretungen unterscheiden drei Arten der Arbeitsaufnahme. Die für den Visumantrag erforderlichen Unterlagen variieren in Abhängigkeit von der Visa-Unterkategorie.

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Arbeitsvisum für Indien

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Kategorie A: Arbeit im Auftrag eines indischen Unternehmens

Ausländische Besucher, die bei einem indischen Unternehmen beschäftigt sind, erhalten ein Visum für die Dauer des Arbeitsvertrags oder für einen Aufenthalt von bis zu zwei Jahren. Das vereinbarte Jahresgehalt sollte mindestens 25.000 US-Dollar betragen.
Neben den üblichen Unterlagen wie dem Online-Antragsformular, Pass und Passfotos müssen ein gültiger Arbeitsvertrag, ein Lebenslauf und ein Nachweis der beruflichen Qualifikation bei der indischen Botschaft eingereicht werden.

Kategorie B: Ehrenamtliche Tätigkeit

Personen, die für ein freiwilliges soziales Jahr oder einen Freiwilligendienst nach Indien kommen, müssen ebenfalls ein Visum für Arbeitszwecke beantragen. Das Touristenvisum ist nicht ausreichend. Das Visum für Freiwilligenarbeit ist bis zu einem Jahr gültig. Inhaber eines Arbeitsvisums für Indien können ein Tagegeld von maximal 10.000 Rupien erhalten.

Als Beschäftigungsnachweis sind eine Einladung der indischen Nichtregierungsorganisation (NRO) oder des Unternehmens, ein Handelsregisterauszug und eine Meldebescheinigung des MHA (Ministry of Home Affairs) erforderlich. In der Regel verlangen die indischen diplomatischen Vertretungen in Deutschland auch eine Bürgschaftserklärung und Passkopien der Eltern des Antragstellers. Darüber hinaus benötigt der Reisende bei der Beantragung eines Visums seine Geburtsurkunde.

Kategorie C: Manuelle Arbeit im Auftrag eines deutschen Unternehmens

Die dritte Kategorie umfasst Arbeitsvisa für Personen, die von einem deutschen Unternehmen entsandt werden, um vor Ort handwerkliche Arbeiten für ein indisches Unternehmen zu verrichten. Eine solche Zusammenarbeit ist z. B. bei der Montage und Installation neuer Maschinen üblich.

Voraussetzung für die Beantragung des Visums sind ein förmliches Schreiben des entsendenden deutschen Unternehmens und eine Einladung des indischen Unternehmens, die beide Auskunft über die Dauer und den Zweck des Aufenthaltes geben. Die Schriftsprache ist Englisch.

Hinweis: Bitte wählen Sie in Abhängigkeit von Ihrer Reiseabsicht in unserer Antragsmaske den Visum-Typ A, B oder C aus. Nach Abschluss des Bestellvorgangs erhalten Sie detaillierte Informationen zu den einzureichenden Unterlagen und der weiteren Vorgehensweise.

Unterlagen für alle Arbeitsvisa (bei vorhandener Einladung)

Visumantrag

Reisepass

Passfoto

Zusätzlich für das Arbeitsvisum Typ A

Arbeitsvertrag

Qualifikations­nachweise

Lebenslauf

Zusätzlich für das Arbeitsvisum Typ B

Handelsregister­auszüge

Finanzielle Mittel

formloses Schreiben

Geburtsurkunde

Zusätzlich für das Arbeitsvisum Typ C

formloses Schreiben

Handelsregisterauszug

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