Einreisevisum für Indien

Indien Einreisevisum: eine Reiseerlaubnis – viele Möglichkeiten

Einreisevisa für Indien, häufig auch als Entry Visa bezeichnet, lassen sich in zwei Kategorien unterteilen. Zum einen dient das Einreisevisum als Auffangtatbestand, d. h. die indischen Auslandsvertretungen in Deutschland stellen das Visum in den Fällen aus, in denen andere, speziellere Visa nicht greifen. Zum anderen haben Ehepartner von indischen Staatsangehörigen oder Kinder mit einem indischen Elternteil die Möglichkeit, ein Entry Visum zu beantragen. Diese Art von Reisegenehmigung ist auch unter der Bezeichnung Visum für Familienangehörige bekannt.

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Einreisevisum für Indien

beantragen

Gültigkeit vom Einreisevisum

Die Gültigkeitsdauer des Einreisevisums bestimmt die indische Botschaft für jeden Einzelfall. Ab Aufenthalten von 180 Tagen ist eine Registrierung des Visums in Indien binnen 14 Tagen nach der ersten Grenzüberschreitung verpflichtend. Entry Visa sind in Abhängigkeit vom Besuchsgrund für einfache oder mehrfache Einreisen erhältlich. Antragsteller mit indischer Abstammung (aber deutschem Pass) sind verpflichtet, einen Ausbürgerungsbeleg vorzuweisen.

Entry Visa als Auffangtatbestand: bei welchen Reiseabsichten?

Falls Sie unter den Visa-Arten für Indien kein Visum finden, das zu Ihrer Reiseabsicht passt, benötigen Sie unter Umständen ein Einreisevisum für Indien. Das Entry Visa für Indien ist ein Mehrzweckvisum. Es fungiert unter anderem als humanitäres Visum und mit Einschränkung auch als Praktikum Visum. Ein Visumantrag für ein indisches Einreisevisum ist beispielsweise in folgenden Fällen bei der indischen Botschaft zu stellen:

  • Teilnahme an Sportveranstaltung oder künstlerischer Darbietung in Indien
  • Betreuung eines Sportlers oder Künstlers
  • Bergsteiger
  • Aufbauarbeiten für eine Großveranstaltung
  • Praktikum in einer Firma (ohne Bezahlung)
  • Schulung in einem Unternehmen
  • ehrenamtliche Arbeit (Volunteering ohne Bezahlung)
  • Besuch von Freunden und Verwandten (gilt nur für Antragsteller indischer Abstammung, alle anderen Personen benötigen ein Touristenvisum)

Je nach Reisezweck sind entsprechende Einladungen oder Genehmigungen von örtlichen Unternehmen, Organisationen oder Behörden in Indien vorzulegen. Minderjährige benötigen in der Regel ihre Geburtsurkunde, Passkopien der Eltern und eine Bürgschaftserklärung. Gerne ist Ihnen unser Visumservice bei der Ermittlung der benötigten Unterlagen behilflich. Offizielle Informationen erhalten Sie darüber hinaus bei der Konsularabteilung der indischen Botschaft und den Generalkonsulaten.

Entry Visum für Familienangehörige

Sie planen, Ihren indischen Ehepartner nach Indien zu begleiten oder Sie sind indischer Abstimmung und benötigen ein Visum für Ihr im Ausland geborenes Kind? Das Einreisevisum für Familienangehörige ist ausschließlich den oben genannten Personenkreisen vorbehalten. Kindern mit einem indischen Elternteil ist es bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gestattet, mit dem Entry Visum nach Indien einzureisen.

Für den Visumantrag bei der Botschaft von Indien benötigen Antragsteller den Reisepass ihres Familienmitglieds, eine Kopie der Heiratsurkunde beziehungsweise Geburtsurkunde und eine Familienmeldebescheinigung.

Unterlagen Einreisevisum (alle Antragsteller)

Visumantrag

Reisepass

Passfoto

Zusätzlich beim Einreisevisum als Auffangtatbestand: Einladung aus Indien.

Unterlagen für Familienangehörige

Reisepass des Angehörigen

Verwandtschafts­nachweis

Familienbescheinigung

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