USA: Bis zu 200.000 B1/B2-Visa könnten widerrufen werden
Die US-Regierung bereitet einem Bericht der Nachrichtenagentur Associated Press zufolge eine umfangreiche Überprüfung von B1- und B2-Visa vor, die für Geschäftsreisen beziehungsweise touristische Aufenthalte in den USA genutzt werden. Nach Angaben aus Dokumenten des US-Außenministeriums sowie von zwei US-Beamten könnten bis zu 200.000 Visa widerrufen werden. Betroffen wären Personen, die zwischen 2016 und 2026 ein Besuchervisum erhalten und nach ihrer Einreise in die USA später einen Asylantrag gestellt haben. Sollte die Maßnahme in diesem Umfang tatsächlich umgesetzt werden, wäre es die größte Massenrücknahme von Visa in der Geschichte der USA.
Das Außenministerium arbeitet nach eigenen Angaben mit dem Ministerium für Innere Sicherheit (Department of Homeland Security) zusammen, um betroffene Personen zu identifizieren. Ein Sprecher des Ministeriums erklärte, man wolle gezielt Personen ausfindig machen und deren Nichteinwanderungsvisa widerrufen, die als vorübergehende Besucher in die USA eingereist seien und anschließend einen Asylantrag gestellt hätten, um dauerhaft im Land zu bleiben. Im Fokus stehen dabei B1-Visa, B2-Visa sowie die kombinierten B1/B2-Visa.
Zur Einordnung: Das B1-Visum ist für vorübergehende Geschäftsreisen vorgesehen, während das B2-Visum unter anderem touristische Aufenthalte, Besuche bei Familie oder Freunden sowie medizinische Behandlungen abdeckt. Das kombinierte B1/B2-Visum deckt beide Zwecke gleichzeitig ab. Es handelt sich in allen Fällen um Nichteinwanderungsvisa, deren Erteilung unter anderem auf der Annahme eines vorübergehenden Aufenthalts sowie der erklärten Absicht beruht, die USA nach Ablauf des genehmigten Aufenthalts wieder zu verlassen.
Die genannte Zahl von 200.000 potenziell betroffenen Visa sollte derzeit als obere Schätzung verstanden werden und wurde vom Außenministerium bislang nicht offiziell bestätigt. Ein Sprecher des Ministeriums wies darauf hin, dass sich die tatsächliche Zahl der Widerrufe im Zuge der fortlaufenden Überprüfung noch verändern könne. Es bleibt somit unklar, wie viele Fälle am Ende tatsächlich von einer Rücknahme betroffen sein werden und nach welchem konkreten Zeitplan die Überprüfung erfolgt.
Für Reisende, die aktuell ein B1- oder B2-Visum besitzen oder einen entsprechenden Antrag planen, bedeutet diese Ankündigung vor allem eines: erhöhte Sorgfalt bei der Vorbereitung der Unterlagen und ein klares Verständnis des eigenen Aufenthaltszwecks. Wer in die USA reisen möchte, um dort tatsächlich vorübergehend geschäftlich tätig zu sein, Familie zu besuchen oder Urlaub zu machen, ist von der angekündigten Maßnahme nicht direkt betroffen — sie richtet sich ausdrücklich gegen Fälle, in denen ein Besuchervisum genutzt wurde, um im Anschluss einen Asylantrag zu stellen. Dennoch zeigt die Entwicklung, wie wichtig eine korrekte und vollständige Antragstellung von Anfang an ist.
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