Studenten- und Geschäftsvisa für Praktika
China bietet das Praktikantenvisum nicht mehr als eigenständige Visa-Kategorie an. Wer nach China einreist, um im Rahmen eines Praktikums Auslandserfahrungen zu sammeln, benötigt entweder das Studentenvisum (X2-Visum) oder das Geschäftsvisum (M-Visum).
- Das Studentenvisum (X2-Visum) gilt für Studierende oder Schüler, die an einer chinesischen Schule oder Universität zugelassen sind. Voraussetzung für das Studentenvisum ist die Einladung beziehungsweise der Einschreibungsbeleg der besuchten Bildungseinrichtung.
- Das Geschäftsvisum (M-Visum) für geschäftliche Zwecke erhalten Praktikanten, die ihr Praktikum oder ein Traineeship bei einer Firma in China absolvieren. In diesem Fall benötigen die Antragsteller eine offizielle Einladung des Praktikumsgebers.
Beide Visa-Arten, die das Praktikantenvisum ersetzen, berechtigen im Regelfall zu einem Aufenthalt von bis zu 180 Tagen (6 Monaten). Wichtig ist, dass die Zeit des Praktikums im Einladungsschreiben eingetragen ist.