Arbeitsvisum Saudi-Arabien
Arbeiten in Saudi-Arabien – Visaregelungen
Das Arbeitsvisum Saudi-Arabien ist für langfristige Arbeitsaufenthalte in dem vorderasiatischen Königreich vorgesehen. Alle Antragsteller sind verpflichtet, ihren Visumantrag persönlich bei einem zuständigen Konsularprovider für Saudi-Arabien einzureichen. Um vorzusprechen, ist zunächst ein Termin zu vereinbaren. Fehlen Unterlagen oder weisen die Antragsdokumente formale Mängel auf, ist eine zweite Vorsprache unabdingbar.
Als akkreditierte Visa-Agentur übernehmen wir für Sie gerne folgende Leistungen:
- Unterlagen-Check
- Terminvereinbarung
Für unseren Service benötigen wir von Ihnen ein vollständiges Dokumentenpaket in Kopie (vorzugsweise per E-Mail)
Arbeitsvisum für Saudi-Arabien
Arbeitsvisum Saudi-Arabien: Voraussetzungen
Um ein Arbeitsvisum Saudi-Arabien zu beantragen, benötigen Sie einen Arbeitsvertrag eines saudischen Unternehmens. Der Vertrag ist nur mit Legalisierung des saudischen Außenministeriums und der Industrie- und Handelskammer gültig. Ihr zukünftiger Arbeitgeber muss darüber hinaus eine offizielle Arbeitserlaubnis beim Arbeitsministerium sowie eine elektronische Vollmacht bei der IHK oder einer zuständigen Stelle des Innenministeriums anfordern.
Wer noch in Besitz eines gültigen Visums ist, kann das Arbeitsvisum Saudi-Arabien frühestens 1 Woche vor Ablauf der bestehenden Reisegenehmigung beantragen. Beim Visumantrag ist unter "Ankunftsort" anzugeben, ob die Einreise mit dem Flugzeug oder über Land erfolgt. Es ist zu beachten, dass das saudische Königreich ein Grenzübertritt auf dem Landweg nur gestattet, wenn das einladende Unternehmen grenznah angesiedelt ist.
Bei Fragen zum Arbeitsvisum Saudi-Arabien oder unseren Leistungen nehmen Sie gerne Kontakte mit uns auf.
Unterlagen für das Arbeitsvisum
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Bitte versuchen Sie es später noch einmal.
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