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Kasachstan führt kostenpflichtige ETA für visumfreie Reisende ein
05.08.2026

Kasachstan führt kostenpflichtige ETA für visumfreie Reisende ein

Kasachstan treibt die Einführung einer neuen elektronischen Einreisegenehmigung (ETA) voran, die künftig für Reisende aus visumfreien Ländern verpflichtend werden soll. Das kasachische Innenministerium hat am 31. Juli 2026 einen Gesetzentwurf zur öffentlichen Konsultation veröffentlicht, der bestehende Vorschriften aus dem Jahr 2012 zu Einreise, Aufenthalt und Ausreise ausländischer Staatsangehöriger und Staatenloser ergänzen soll. Die Konsultation läuft bis zum 17. August 2026.

Für Reisende bedeutet dies eine grundlegende Änderung der bisherigen Praxis: Wer bislang ohne Visum nach Kasachstan einreisen konnte, muss künftig vorab eine elektronische Genehmigung beantragen — vergleichbar mit ähnlichen Systemen anderer Länder. Laut der offiziellen Projektzusammenfassung ist ein schrittweiser Rollout zwischen August und Dezember 2026 vorgesehen, um die digitale, logistische und grenztechnische Infrastruktur des Landes anzupassen.

Bislang haben die kasachischen Behörden weder die konkrete Gebühr für die ETA noch die vollständige Liste der betroffenen Nationalitäten oder das genaue Datum bekannt gegeben, ab dem die Genehmigung tatsächlich verpflichtend wird. Die ETA ist aktuell bereits über die mobile Anwendung QazETA auf freiwilliger Basis testweise verfügbar, jedoch noch ohne Gebühr und ohne verbindlichen Charakter für die betroffenen Reisenden.

Diese Entwicklung reiht sich in eine breitere Reformbewegung der Region ein: Kasachstan unterstützt zugleich erneuerte Bemühungen um ein gemeinsames Touristenvisum für Zentralasien, ein Vorhaben, das kürzlich von Kirgisistan mit Rückendeckung Usbekistans wiederbelebt wurde. Für Reisende, die mehrere zentralasiatische Länder in einer Reise verbinden möchten, könnte ein solches regionales Modell künftig zusätzliche Vereinfachungen bringen — parallel zur strengeren Einreiseregelung, die Kasachstan derzeit im nationalen Alleingang vorbereitet.

Bis zur endgültigen Einführung der Pflicht-ETA bleiben die bestehenden Einreisebestimmungen für Kasachstan weiterhin gültig. Wer schon jetzt eine Reise plant, sollte sich frühzeitig über die für die eigene Staatsangehörigkeit geltenden Anforderungen informieren, da sich diese im Laufe des angekündigten Rollouts zwischen August und Dezember 2026 ändern können. Je nach Reisezweck kommen unterschiedliche Kategorien infrage, etwa ein Touristenvisum für Kasachstan für private Reisen oder ein Business Visum für Kasachstan für geschäftliche Aufenthalte.

Sobald konkrete Details zu Gebühr, betroffenen Nationalitäten und verbindlichem Startdatum vorliegen, werden wir unsere Kunden entsprechend informieren und die Beantragung der neuen ETA für Kasachstan in unseren Service integrieren. Bis dahin unterstützen wir Visumantragsteller weiterhin bei der reibungslosen Vorbereitung ihrer Kasachstan-Reise und sorgen dafür, dass alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und korrekt eingereicht werden.

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