Registrierung in Kasachstan

Meldepflicht für Ausländer in Kasachstan

Ausländische Reisende in Kasachstan sind verpflichtet sich vor Ort registrieren zu lassen. Üblicherweise gilt für die Registrierung eine Frist von 5 Tagen nach der Einreise. Für deutsche Besucher und die Angehörigen einiger anderer Staaten ist an den 12 internationalen Flughäfen in Kasachstan eine vereinfachte Anmeldung möglich.

Erleichterte Registrierung für deutsche Flugreisende

Beim vereinfachten Registrierungsverfahren erhalten Sie unmittelbar beim Grenzübergang am Flughafen einen zweiten Stempel auf Ihre weiße Migrationskarte. Die Karte bekommen Sie vor der Abreise bei den kasachischen Auslandsvertretungen (Kasachische Botschaft oder Konsulate), vom Crewpersonal im Flugzeug oder von den Grenzbeamten bei der Ankunft.

Bitte beachten Sie: Die Registrierung am Flughafen ist nur für Aufenthalte bis zu 90 Tage und eine einmalige Einreise gültig. Alle längeren Besuche in Kasachstan ohne eine zwischenzeitliche Ausreise erfordern eine (erneute) reguläre Meldung.

Reguläres Meldeverfahren für alle Grenzübergänge, Aufenthalte von mehr als 90 Tagen und Visa mit Einladung

Wenn Sie nicht über einen internationalen Flughafen, sondern an einem anderen Grenzübergang nach Kasachstan einreisen, gilt die 5-Tage-Frist. Sie haben nach der Einreise fünf Kalendertage Zeit, sich bei einer lokalen Migrations- bzw. Polizeibehörde registrieren zu lassen. Für Touristen übernehmen in den meisten Fällen die Hotels die Registrierungsmodalitäten. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Unterkunft, ob diese eine entsprechende Zulassung besitzt.

Falls Ihr Visum auf Grundlage einer Einladung eines Gastgebers aus Kasachstan ausgestellt wurde, ist es wichtig, dass der Einladende die Behörde aufsucht und seine Meldebescheinigung vorzeigt. Reisen Sie z. B. mit einem Business Visum, führt im Regelfall Ihr indischer Geschäftspartner die Passregistrierung für Sie durch und übernimmt die Verantwortung für Ihren Besuch.

Welche Unterlagen benötigen Sie für die Registrierung?

Unabhängig von Ort und Zeitpunkt der Meldung sind Ihr Reisepass mit dem gültigen Visum sowie die weiße Migrationskarte erforderlich. Wenn ein einladender Gastgeber Ihre Registrierung in Kasachstan übernimmt oder Sie begleitet, benötigt dieser in der Regel seine Meldebescheinigung.

Womit ist bei Nicht-Registrierung zu rechnen?

Reisenden, die sich nicht ordnungsgemäß in Kasachstan registrieren lassen, drohen Geldstrafen oder auch andere Sanktionen wie z. B. Ausweisung.

Ist eine Abmeldung erforderlich?

Nein, die Abmeldung erfolgt automatisch bei der Ausreise, wenn Sie Ihre weiße Migrationskarte wieder abgeben.

Welche weiteren Regeln gelten bei Aufenthalten in Kasachstan?

Für ausländische Besucher in Kasachstan besteht die Auflage, jederzeit den Reisepass mit dem Visum im Original und die weiße Migrationskarte als Registrierungsnachweis mitzuführen. Ein Überschreiten der Visumgültigkeit ist zwingend zu vermeiden. Reisenden ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung drohen laut kasachischem Gesetz Geld- und Haftstrafen. Bitte beachten Sie auch, dass es üblicherweise nicht gestattet ist militärische Gebäude und zivile Flughäfen in Kasachstan zu fotografieren.

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