
Usbekistan vereinfacht die Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen für ausländische Staatsbürger mit Hilfe des Programms „Goldenes Visum“
Am 18. April 2025 kündigte Usbekistan die Einführung eines neuen vereinfachten Verfahrens zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis für ausländische Staatsangehörige und staatenlose Personen an. Ab dem 1. Juni 2025 können Interessierte ein 'Goldvisum' für fünf Jahre beantragen, indem sie eine einmalige Gebühr von 250.000 US-Dollar zahlen. Für jedes Familienmitglied (Ehepartner, Kinder und Eltern) müssen zusätzlich 150.000 US-Dollar gezahlt werden.
Diese Neuerung ergänzt die bereits bestehenden Möglichkeiten zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis, wie das Investorenvisum und das Immobilienprogramm. Der neue Ansatz bietet einen flexibleren und erschwinglicheren Weg für wohlhabende Personen, die dauerhaft im Land leben möchten. Diese Regeln sind attraktiv für ein breites Publikum, da sie kein Geschäft gründen oder Immobilien kaufen müssen und keine Einschränkungen hinsichtlich der Staatsbürgerschaft bestehen.
Obwohl das Programm offiziell im Juni startet, wird die Antragsstellung ausgesetzt, bis die erforderlichen Verordnungen mit Anweisungen und Anforderungen veröffentlicht werden. Dennoch können potenzielle Antragsteller bereits mit der Vorbereitung von Dokumenten und Finanzen beginnen, um sich auf den Start des Programms vorzubereiten.
Usbekistan positioniert sich aktiv als attraktives Ziel für ausländische Investoren und Expatriates, was das Wachstum ausländischen Kapitals, Unternehmertums und Interesses an Luxusreisen und Immobilien im Land fördert. Diese Entscheidung eröffnet neue Horizonte für die internationale Zusammenarbeit und lädt die ganze Welt ein, nicht nur Usbekistan zu besuchen, sondern auch für längere Zeit hier zu bleiben.
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