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Usbekistan kündigt 30-tägige Visumfreiheit für indische Staatsbürger an
27.09.2026

Usbekistan kündigt 30-tägige Visumfreiheit für indische Staatsbürger an

Während des Staatsbesuchs des indischen Premierministers Narendra Modi in Usbekistan am 29. und 30. August 2026 haben beide Länder mehrere Abkommen unterzeichnet, die ihre Zusammenarbeit vertiefen sollen — darunter auch ein Tourismusprogramm für die Jahre 2026 bis 2028. In diesem Rahmen kündigten die usbekischen Behörden die Einführung eines 30-tägigen visumfreien Regimes für Staatsbürger beider Länder an. Ziel ist es, den touristischen Austausch zwischen Usbekistan und Indien zu fördern, der bereits durch 14 wöchentliche Flugverbindungen zwischen den beiden Ländern unterstützt wird.

Die Regelung wird von usbekischer Seite ausdrücklich als reziprok beschrieben: Reisende mit indischer Staatsangehörigkeit sollen künftig bis zu 30 Tage visumfrei in Usbekistan bleiben dürfen, während umgekehrt usbekische Staatsbürger eine gleichwertige Erleichterung für Reisen nach Indien erhalten sollen. Das usbekische Tourismuskomitee hat diese Maßnahme in einer eigenen Mitteilung ausdrücklich als eine der Initiativen genannt, die den touristischen Verkehr zwischen beiden Ländern erhöhen sollen.

Wichtig für alle, die aktuell eine Reise nach Usbekistan planen: Ein konkretes Inkrafttretensdatum wurde bislang nicht genannt. Zum Zeitpunkt der Ankündigung, Ende August 2026, hatte das usbekische Außenministerium Indien noch nicht in die Liste der Länder aufgenommen, deren Staatsbürger regulär von der 30-tägigen visumfreien Einreise profitieren. Das bedeutet: Bis zur offiziellen Umsetzung gelten weiterhin die bisherigen Einreisebestimmungen.

Für Inhaber eines gewöhnlichen indischen Reisepasses bleibt somit vorerst der Weg über das e-Visum für Usbekistan die reguläre Option für touristische und geschäftliche Aufenthalte. Daneben besteht unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin die Möglichkeit einer visumfreien Durchreise von bis zu fünf Tagen. Inhaber diplomatischer Pässe profitieren bereits jetzt von einer 60-tägigen Visumbefreiung — diese Regelung ist von der neuen Ankündigung nicht betroffen und gilt unabhängig davon fort.

Für Reisende, die touristische Zwecke verfolgen, empfiehlt sich je nach Aufenthaltsdauer und Reiseanlass die passende Visumkategorie zu prüfen — etwa das Touristenvisum für Usbekistan für längere oder wiederholte Aufenthalte, sofern das e-Visum die geplante Reisedauer nicht abdeckt. Auch Geschäftsreisende, die im Rahmen der vertieften bilateralen Zusammenarbeit zwischen Usbekistan und Indien unterwegs sind, sollten ihre Unterlagen frühzeitig vorbereiten, da sich Bearbeitungszeiten je nach Auslastung ändern können.

Da bislang offen ist, wann und in welcher genauen Ausgestaltung die visumfreie Regelung tatsächlich in Kraft tritt, sollten Reisende ihre Planung nicht allein auf die Ankündigung stützen. Wer kurzfristig oder in den kommenden Monaten nach Usbekistan reisen möchte, sollte weiterhin von den aktuell gültigen Anforderungen ausgehen und rechtzeitig ein passendes Visum beantragen, um Verzögerungen bei der Einreise zu vermeiden. Wir behalten die Entwicklung im Blick und passen unsere Beratung an, sobald konkrete Details zum Inkrafttreten bekannt werden.

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