FAQ zum Pakistan Visum

Häufige Fragen und Antworten rund um die Visabeschaffung für Pakistan

Sie reisen nach Pakistan und haben noch Fragen zum Visumantrag? Im Folgenden finden Sie die FAQ (Frequently Asked Questions) zum Visum für Pakistan. Sollten noch Unklarheiten bestehen, wenden Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail an uns.

Benötigen Kinder einen Reisepass und ein Visum?

Ja, alle Reisenden – auch Kinder und Säuglinge – benötigen einen Reisepass und eine gültige Einreisegenehmigung. Kinderreisepässe und vorläufige Reisepässe sind zulässig. Die Passgültigkeit muss bei Ausreise bzw. bei Ablauf des Visums noch mindestens 6 Monate betragen.

Was kostet mein Visum für Pakistan, wenn ich es von König Tours beschaffen lasse?

Wie viel Sie Ihr Pakistan Visum bei uns kostet, sehen Sie vor Bestellabschluss übersichtlich aufgelistet. Die Preise setzen sich zusammen aus: Visum-Art, Einreisetyp, Bearbeitungsdauer, Konsulatsgebühr und unserer Servicepauschale. 

Wie lange dauert die Bearbeitung meines Auftrags?

Unsere Bearbeitungszeiten betragen ca. 15 oder optional 10 Werktage. Bitte beachten Sie, dass bei schnellerer Abwicklung höhere Gebühren anfallen. Grundsätzlich ist unsere veranschlagte Bearbeitungsdauer an die Voraussetzung geknüpft, dass uns Ihre Antragsunterlagen vollständig und korrekt vorliegen. Verzögerungen auf dem Versandweg sind einzukalkulieren. Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass die Entscheidung über die Visavergabe alleine bei der pakistanischen Botschaft liegt. In Ausnahmefällen kommt es zu längeren Wartezeiten. Hierauf haben wir leider keinen Einfluss. Bitte beantragen Sie Ihr Visum rechtzeitig vor Reiseantritt!

Ist es egal, aus welchem Bundesland ich komme, wenn ich ein Visum bei Ihnen bestelle?

Ja, wir übernehmen die Visabeschaffung für Antragsteller aus ganz Deutschland, auch wenn die pakistanische Botschaft in Berlin und das Generalkonsulat in Frankfurt a. M. unterschiedliche Zuständigkeitsbereiche besitzen.

Ich bin kein deutscher Staatsbürger – können Sie ein Visum für mich beschaffen?

Wenn Sie einen Aufenthaltstitel bzw. eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland vorlegen, haben Sie die Möglichkeit, Ihr Visum für Pakistan bei den pakistanischen Konsularabteilungen in Deutschland zu beantragen. Gerne übernehmen wir die Behördengänge für Sie. Bitte senden Sie uns o. g. Nachweis zusammen mit den anderen Antragsunterlagen zu.

Ich plane die Einreise über Land? Was gibt es zu beachten?

Besucher, die über den Landweg einreisen, sollten dem zuständigen Konsulat ihre Reiseroute schriftlich und detailliert darlegen. In Ausnahmefällen sind Bestätigungen von pakistanischen Behörden zuständig, sodass sich die Visaerteilung um mehrere Wochen oder Monate verzögern kann. Informationen zu den Vorschriften bei Einfuhr eines eigenen Kfz erfragen Sie bitte direkt bei der Botschaft von Pakistan.

Gibt es gesundheitliche Vorkehrungen oder Auflagen, die bei einer Reise nach Pakistan zu berücksichtigen sind?

Bei direkter Einreise aus Deutschland gelten für Reisende keine Impfvorschriften. Halten Sie sich jedoch vorher in einem Gelbfieber-Gebiet auf, ist ein Nachweis über eine Gelbfieber-Impfung in Form eines gültigen Eintrags im internationalen Impfausweis zu erbringen. Das Auswärtige Amt empfiehlt Reisenden hinsichtlich der Impf- und Gesundheitsvorsorge, sich am Impfkalender des Robert-Koch-Institutes zu orientieren. Überprüfen Sie rechtzeitig Ihren Impfausweis und lassen Sie sich von Ihrem Arzt beraten.

Wer hat die Möglichkeit, ein Visum bei Ankunft (Visa on Arrival) zu beantragen?

Ein Business Visum (M-Visa) am Flughafen erhalten nur Geschäftsleute, die in Besitz eines offiziellen Einladungs- oder Empfehlungsschreibens aus Pakistan sind und aus einem der folgenden Staaten kommen:

Ägypten, Argentinien, Australien, Aserbaidschan, Bahrain, Belgien, Bosnien, Brasilien, Brunei, Chile, China, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Island, Indonesien, Iran, Irland, Italien, Japan, Jordanien, Kanada, Kasachstan, Kuwait, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malaysia, Malta, Marokko, Mauritius, Mexiko, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Oman, Österreich, Philippinen, Polen, Portugal, Qatar, Rumänien, Russland, Saudi-Arabien, Schweden, Schweiz, Singapur, Slovakei, Slovenien, Spanien, Südafrika, Südkorea, Thailand, Tschechische Republik, Türkei, Turkmenistan, Ukraine, Ungarn, USA, Vereinigte Arabische Emirate, Vietnam Zypern

Das Touristenvisum bei Ankunft (O-Group) ist ausschließlich Mitgliedern von Reisegruppen vorbehalten, die Ihre Reise bei einer autorisierten pakistanischen Reiseagentur gebucht haben und aus einem der folgenden "touristenfreundlichen" Länder stammen:

Belgien, China, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Island, Italien, Japan, Kanada, Korea, Luxemburg, Malaysia, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Singapur, Spanien, Thailand, USA.

Bei beiden Einreisgenehmigungen ist die Aufenthaltsdauer auf maximal 30 Tage begrenzt.

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