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Israel plant offenbar Ausweitung des e-Visums B/2 auf mehr Nationalitäten
23.10.2026

Israel plant offenbar Ausweitung des e-Visums B/2 auf mehr Nationalitäten

Israel könnte vor einer deutlichen Ausweitung seines elektronischen Touristenvisums (B/2 e-Visum) stehen, das bislang nur einer begrenzten Anzahl von Nationalitäten zur Verfügung stand. In einer am 23. Oktober 2026 aktualisierten Mitteilung der israelischen Botschaft in Singapur werden Staatsangehörige zahlreicher Länder und Territorien dazu aufgefordert, das B/2-Touristenvisum über das Online-Verfahren der israelischen Einwanderungsbehörde zu beantragen. Insgesamt listet die Bekanntmachung 63 Länder und Territorien auf, deren Bürger künftig für das elektronische Verfahren infrage kommen könnten.

Diese Entwicklung wäre bedeutsam, da das B/2 e-Visum bisher nur für eine überschaubare Gruppe von Nationalitäten zugänglich war, während Reisende aus vielen anderen Ländern auf klassische Antragswege angewiesen waren. Eine Ausweitung würde den Zugang zu touristischen Aufenthalten in Israel für deutlich mehr Menschen vereinfachen und beschleunigen, da elektronische Visa in der Regel weniger Papieraufwand und kürzere Bearbeitungszeiten mit sich bringen als herkömmliche Visumanträge.

Allerdings gibt es bei dieser Ankündigung einige Unstimmigkeiten, die zur Vorsicht mahnen. Das offizielle Antragsportal der israelischen Behörden beschränkt den Zugang bislang weiterhin auf die bereits bekannten, berechtigten Nationalitäten. Die Diskrepanz zwischen der Liste der Botschaft in Singapur und der tatsächlich im Portal hinterlegten Länderliste wirft Fragen auf, ob es sich um eine bereits beschlossene, aber noch nicht vollständig umgesetzte Änderung handelt, oder ob die Mitteilung verfrüht beziehungsweise fehlerhaft veröffentlicht wurde.

Für Reisende und Visumantragsteller bedeutet dies vor allem eines: Abwarten und die Entwicklung aufmerksam verfolgen. Wer aus einem der in der Mitteilung genannten Länder stammt, sollte sich nicht allein auf diese Ankündigung verlassen, sondern den aktuellen Stand der Berechtigung vor der Reiseplanung genau prüfen lassen. Gerade bei kurzfristigen Änderungen bei Visabestimmungen ist es ratsam, sich frühzeitig über die tatsächlich geltenden Voraussetzungen zu informieren, um Verzögerungen oder Komplikationen bei der Einreise zu vermeiden.

Bereits heute gibt es für bestimmte Nationalitäten die Möglichkeit, eine elektronische Reisegenehmigung für Israel zu nutzen. Wir unterstützen Reisende dabei, die für sie passende Visumoption zu identifizieren und den Antrag korrekt und vollständig einzureichen – sei es die ETA-IL für Israel oder ein klassisches Touristenvisum für Israel. Sollte sich die angekündigte Ausweitung des B/2 e-Visums tatsächlich bestätigen, werden wir unsere Angebote entsprechend anpassen, damit Kunden aus den neu berechtigten Ländern von den vereinfachten Verfahren profitieren können.

Bis zur offiziellen Bestätigung und vollständigen Umsetzung bleibt unklar, wann genau und für welche Nationalitäten die Erweiterung in Kraft tritt. Reisende, die eine Reise nach Israel planen, sollten sich daher rechtzeitig vor Abreise über die für ihre Staatsangehörigkeit geltenden aktuellen Einreisebestimmungen informieren. Einen Überblick über die verschiedenen Visumkategorien für Israel, von touristischen über geschäftliche bis hin zu Studien- und Arbeitsaufenthalten, bietet unsere Visum-Übersicht für Israel.

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