Ab 2026 verschärft Frankreich die Anforderungen für Ausländer
Ab dem 1. Januar 2026 treten in Frankreich neue Anforderungen für die Erteilung von Aufenthaltstiteln und die Staatsbürgerschaft in Kraft. Für die meisten Antragsteller wurden die Mindestanforderungen an die Französischkenntnisse erhöht und eine obligatorische Staatsbürgerprüfung eingeführt. Die Änderungen sind im Einwanderungsgesetz von 2024 vorgesehen und gelten nur für Anträge, die ab dem 1. Januar 2026 gestellt werden.
Die neuen Regelungen betreffen langfristige Aufenthaltstitel, 10-Jahres-Residentenkarten und die Naturalisierung. Es reicht jetzt nicht mehr aus, den Nachweis des Sprachstudiums zu erbringen – es wird eine offizielle Prüfung oder ein anerkanntes Diplom benötigt. Für Bürger aus Nicht-EU-Ländern wurde ebenfalls ein einheitlicher Staatsbürgertest eingeführt, der sich den republikanischen Werten, Rechten und Pflichten der Einwohner Frankreichs widmet. Das Nichtbestehen der Prüfungen bedeutet eine Ablehnung des beantragten Status.
Ausnahmen sind für Flüchtlinge, Personen nach internationalen Vereinbarungen, bestimmte Kategorien von Arbeitnehmern sowie Antragsteller über 65 Jahre und Menschen mit Behinderungen vorgesehen. Die Behörden betonen, dass das Ziel der Reform die Stärkung der langfristigen Integration von Migranten in das gesellschaftliche und berufliche Leben des Landes ist.
Erforderliche Französischkenntnisse ab 2026
A2 — einige langfristige Aufenthaltstitel
(Arbeiter, Unternehmer, privates und familiäres Leben)B1 — 10-Jahres-Aufenthaltstitel
B2 — französische Staatsbürgerschaft
(einschließlich Naturalisierung durch Heirat und Reintegration)
Staatsbürgerprüfung (für Nicht-EU-Länder): 45 Minuten, Multiple-Choice-Test, Bestehensgrenze — 80%.
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