Muss ich mich in Kirgisistan registrieren lassen?
Die Registrierung ausländischer Bürger und Staatenloser in Kirgisistan muss spätestens am letzten Tag des genehmigten Aufenthalts ohne Registrierung erfolgen. Sie sind verpflichtet, sich innerhalb von fünf Arbeitstagen nach dem Grenzübertritt zu registrieren, mit Ausnahme von Staatsangehörigen der Länder, die von diesem Verfahren befreit sind. Sie müssen sich nur anmelden, wenn Ihr Aufenthalt 60 Tage oder länger dauert. Beträgt Ihr Aufenthalt weniger als 60 Tage, müssen Sie sich nicht anmelden.
Organisationen und Personen, die Ausländer vorübergehend beherbergen (Hotels, Gästehäuser, Sanatorien), sowie Arbeitgeber und Bildungseinrichtungen, die sie beherbergen, sind verpflichtet, ausländische Staatsangehörige in den überregionalen Büros der Abteilung für Bevölkerungsregistrierung zu registrieren. Sie können sich in Kirgisistan auch online registrieren lassen.
Die Registrierung von minderjährigen Kindern ausländischer Staatsbürger und Staatenloser erfolgt gleichzeitig mit der Registrierung ihrer Eltern, Vormünder oder gesetzlichen Vertreter nach Vorlage von Dokumenten, die die Identität der Kinder bescheinigen. Ausnahmen können in internationalen Verträgen vorgesehen sein, denen die Kirgisische Republik beigetreten ist.
Die Registrierung von Kindern kann auch auf Antrag von bevollmächtigten Personen auf der Grundlage einer Vollmacht erfolgen, wobei in diesem Fall Ausweispapiere für Minderjährige vorzulegen sind.
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