Journalistenvisum für Belarus

Wofür benötige ich ein Journalistenvisum?

Sie planen in Weißrussland einer journalistischen Tätigkeit nachzugehen? Ohne ein gültiges Journalistenvisum für Belarus ist Ihnen die Berichterstattung oder Recherche vor Ort untersagt. Mitarbeiter von Zeitungen, Radio oder Fernsehen, aber auch freie Journalisten mit einem Presseausweise haben die Möglichkeit, die Einreiseerlaubnis bei der Konsularabteilung der Botschaft oder dem Generalkonsulat der Republik Belarus beantragen. Gerne nehmen wir Ihnen die Wege zu den Behörden ab. Buchen Sie Ihr Journalistenvisum für Weißrussland schnell und bequem online.

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Journalistenvisum für Belarus

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Welche Bedingungen gelten beim Visumantrag?

Antragsteller benötigen neben den üblichen Unterlagen wie z. B. Reisepass und Passbild eine Akkreditierung des belarussischen Außenministeriums. Um diese zu erhalten, ist es erforderlich, eine schriftliche Anfrage einzureichen. Das Ministerium fordert u. a. Angaben zur Person, dem persönlichen journalistischen Werdegang, sowie Informationen zum Zweck der Reise und dem Arbeitgeber beziehungsweise vertretenen Medium ein. Darüber hinaus sind Passfotos sowie Kopien von Reisepass und Journalistenausweis notwendig. Detaillierte Informationen zu den Einreisebestimmungen für Journalisten erhalten Sie bei der belarussischen Botschaft. Sobald das Ministerium eine Genehmigung für journalistische Tätigkeiten ausstellt, sendet sie ein entsprechendes Schreiben direkt an die Botschaft.

Wie lange gelten Visa für journalistische Aufenthalte?

Das Außenministerium der Republik Belarus unterscheidet zwei Formen der Zulassung für Journalisten: Die permanente Akkreditierung gilt bis zu einem Jahr, die temporäre (vorübergehende) maximal zwei Monate. Zumeist ist die Aufenthaltsdauer auf 30 oder 90 Tage begrenzt. In Abhängigkeit von der Reiseabsicht und dem Arbeitsaufwand sind Visa für einfache, zweifache oder mehrfache Einreisen erhältlich. Mit welcher Gültigkeitsdauer die Botschaft von Belarus ein Journalistenvisum ausstellt, richtet sich stets nach dem Zeitraum der Akkreditierung.

Benötigte Unterlagen für Journalisten 

Visumantrag
Reisepass
Passfoto
Auslandskranken­versicherung
Schreiben
Ausbürgerungsbescheid
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