Einreisebestimmungen Weißrussland (Belarus)

Visumpflicht für Deutsche und EU-Bürger

Gemäß der Einreisebestimmungen Weißrusslands benötigen Deutsche, EU-Bürger, Schweizer und die Staatsangehörigen der meisten anderen Länder ein gültiges Visum für die Einreise.

Für visumpflichtige Besucher besteht die Auflage, vor Reiseantritt ein kostenpflichtiges Visum bei einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Republik Belarus zu beantragen.

Antragstellern steht es frei, Ihre Reiseerlaubnis selbst zu beschaffen oder einen berechtigten Dritten mit der Einholung des Visums zu beauftragen. Als akkreditierte Visaagentur übernehmen wir die Behördengänge gerne für Sie.

Eine Aufenthalt ohne Visum ist ausschließlich Angehörigen folgender Nationen gestattet: Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Kasachstan, Kuba (für max. 30 Tage) Mazedonien (bei vorhandener Privateinladung oder Touristenvoucher), Moldawien, Mongolei, Montenegro (max. 30 Tage, Privateinladung oder Touristenvoucher erforderlich), Qatar (max. 30 Tage), Russland, Serbien (max. 30 Tage), Tadschikistan, Türkei (max. 30 Tage), Ukraine, Usbekistan, Venezuela (max. 90 Tage).

Einreisebestimmungen Weißrussland: Erforderliche Unterlagen beim Visumantrag

  • Reisepass (Mindestgültigkeit von 90 Tagen am Tag der Ausreise aus Weißrussland, mindestens 2 freie Seiten für den Visavermerk)
  • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • 1 aktuelles, biometrisches Passfoto im Format 35 x 45 mm (heller Hintergrund, ohne Knicke und ohne Beschriftung auf der Bildseite)
  • weitere erforderliche Dokumente in Abhängigkeit vom Reisezweck und der Art des beantragten Visums (z. B. Einladung)
  • Nachweis einer Pflichtkrankenversicherung

Zulässige Ausweisdokumente und Einreise von Kindern

Jeder Antragsteller benötigt ein eigenes Ausweisdokument und ein eigenes Visum. Kindereinträge in den Reisepässen der Eltern sind seit Juni 2012 nicht mehr gültig. Vorläufige Reisepässe und Kinderreisepässe sind zulässig, der Personalausweis hingegen nicht. Kinder bis 14 Jahre sind von der Konsulargebühr befreit.

Anforderungen an die Auslandskrankenversicherung

Seit dem 1. Juli 2014 sind alle Antragsteller auf ein Visum verpflichtet, eine gültige Versicherungspolice einzureichen, um die Einreisebestimmungen Weißrussland zu erfüllen. Für den Versicherungsschutz ist eine Mindestdeckung von 10.000 Euro vorgeschrieben. Bitte lesen Sie unsere Hinweise zu den Anforderungen an die  Auslandskrankenversicherung für Belarus.

Registrierungspflicht in Weißrussland

Für alle visumpflichtigen Ausländer, die sich länger als 5 Werktage in Belarus aufhalten, besteht die Auflage, sich bei der Ausländerbehörde vor Ort registrieren zu lassen. Lesen Sie hier mehr zur Registrierung in Weißrussland.

Beachten Sie auch die Reise- und Sicherheitshinweise für den Staat Belarus auf der Website des Auswärtigen Amts. Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass die Einreisebestimmungen Weißrussland Änderungen unterliegen können. Verbindliche Auskünfte erteilen die Botschaften und Konsulate der Republik Belarus.

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