FAQ Visum Sri Lanka und ETA

Häufige Fragen zur digitalen Reiseerlaubnis ETA für Sri Lanka

Was ist ETA und wer stellt es zu Verfügung?

ETA ist die Abkürzung für Electronic Travel Authorization, eine papierlose elektronische Einreisegenehmigung. Das Online-Visum-System wird vom Department of Immigration & Emigration (DI&E) der demokratischen Republik Sri Lanka angeboten.

Für welche Reisezwecke lässt sich ETA online beantragen?

Derzeit steht das Online-System für Personen zur Verfügung, die einen touristischen Aufenthalt, eine Geschäftsreise oder einen Transit von maximal 30 Tagen in Sri Lanka planen. Für alle anderen Visakategorien ist der Gang zu einer srilankischen Auslandsvertretung erforderlich.

Wie lange ist meine ETA gültig?

Die Visumgültigkeit beträgt bei einer touristischen Reiseabsicht im Regelfall 3 Monate ab Ausstellungsdatum. Der Aufenthalt ist auf 30 Tage ab der ersten Einreise begrenzt. Touristenvisa berechtigen zur zweimaligen Einreise, Transitvisa zu einem einmaligen Besuch von maximal 2 Tagen.

Lässt sich der Status der ETA online prüfen? Woher weiß ich, ob meine Genehmigung für die nächste Reise noch gültig ist?

Auf der ETA-Website lässt sich Status mit einer persönlichen Referenznummer überprüfen. Wenn Sie Ihr Online-Visum über uns bestellen, teilen wir Ihnen die erforderlichen Zugangsdaten mit.

Bei früheren Einreisen habe ich kein gebührenpflichtiges Visum benötigt. Gibt es einen Weg, die Visapflicht zu umgehen?

Nein, ein Grenzübertritt ohne Visum ist nicht möglich. Die Einholung eines gebührenpflichtigen Visums ist für deutsche Staatsangehörige und Bürger anderer europäischer Länder seit dem 01.01.2012 verpflichtend.

Gibt es Personenkreise, die von der Visapflicht befreit sind?

Staatsangehörige von den Seychellen, Singapur und den Malediven benötigen für kurze Aufenthalte von bis zu 30 Tagen kein Visum. Darüber hinaus sind Flug- und Schiffsbesatzungen, die im Rahmen eines Arbeitseinsatzes nach Sri Lanka einreisen, von der Visumpflicht befreit.

Benötigen auch Kinder die elektronische Reiseerlaubnis?

Ja, für jeden Reisenden, Kinder eingeschlossen, ist eine ETA vor Reiseantritt zu beschaffen.

Benötige ich Tickets für die Hin- und Rückreise, um ETA zu beantragen?

Nein, die Buchung einer Schiffsreise oder eines Flugtickets vor dem ETA-Antrag ist nicht zwingend erforderlich. Allerdings sollten Sie bei der Einreise in der Lage sein, Buchungen für die Weiter- oder Rückreise sowie ausreichend finanzielle Mittel für den Aufenthalt (z. B. in Form eines Kontoauszuges) nachzuweisen.

Ich bin in Besitz einer ETA, die noch nicht abgelaufen ist, aufgrund der limitierten Anzahl an Anreisen und der begrenzten Aufenthaltsdauer von 30 Tagen jedoch nicht mehr für meine Reise ausreicht. Erhalte ich eine neue Einreisegenehmigung?

Das Online-Visum hat eine Gültigkeit von 3 Monaten ab dem Ausstellungsdatum und ist an Ihren Reisepass geknüpft. Sie haben während des Gültigkeitszeitraums keine Möglichkeit, eine neue ETA mit demselben Pass zu beantragen.

Ist es möglich einen ETA-Antrag zu stellen, wenn ich mich in Sri Lanka aufhalte?

Nein, einen Antrag während Ihres Aufenthalts in Sri Lanka zu stellen, ist nicht gestattet.

Steht das ETA-Formular auf der ETA-Website in Deutsch zur Verfügung?

Nein, es gibt nur eine Version in englischer Sprache.

Benötigt die Schifffahrts- oder Fluggesellschaft ein Auskunft über meine ETA?

Nein, das Visum gilt nicht als Voraussetzung, um an Bord eines Flugzeugs oder eines Kreuzschiffes nach Sri Lanka zu sein. Die Gesellschaft fragt Ihre Daten nicht ab.

Ist ein ETA-Antrag durch Dritte gestattet?

Einen Antrag von Dritten, z. B. Visa-Agenturen und Reisebüros ausfüllen zu lassen, ist gestattet. Gerne sind wir Ihnen bei der Visabeschaffung behilflich.

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