Reisen mit dem Recherchevisum

Recherchevisum – Was ist das?

Ein sogenanntes Recherchevisum ist einem sehr kleinen Personenkreis vorbehalten. Ausschließlich Professoren oder Wissenschaftler haben die Möglichkeit, ein Visum zu Forschungszwecken zu beantragen. Eine Aufenthaltserlaubnis dieser Art ist prinzipiell eine Unterkategorie eines Arbeitsvisums und wird in vielen Ländern unter anderen Bezeichnungen geführt. Je nach Art und Ort der Recherche ist unter Umständen ein Humanitäres Visum, ein Expertenvisum, ein Studentenvisum, ein Kulturvisum, ein „klassisches“ Arbeitsvisum oder auch eine andere Visa-Sonderform zu beantragen. Falls Sie Recherchen für das Fernsehen oder eine Zeitung betreiben, sind Sie Kandidat für das sogenannte Journalistenvisum. Welches Visum am ehesten der Reiseabsicht entspricht, ist im Einzelfall zu klären. In Indien hingegen ist für Reisen, die der Forschung und Wissenschaft dienen, das Recherchevisum als eigenständige Visumart eindeutig definiert. Der Begriff Forschungsvisum findet häufig als Synonym Verwendung. Forschungsmöglichkeiten im Ausland ergeben sich beispielsweise in folgenden Bereichen: Medizin- und Gesundheit, Bio- und Gentechnologie, Material- und Werkstoffe, Informationstechnologie und Elektronik, Meeres- und Antarktisforschung.

Welche Voraussetzungen sind beim Visumsantrag zu erfüllen?

Wenn Sie planen, als Gast im Ausland zu recherchieren und zu forschen, ist ein Nachweis Ihrer Qualifikation zu erbringen. In erster Linie geht es darum, das Forschungsvorhaben im Detail darzulegen und andere Reiseabsichten auszuschließen. Statt eines Einladungsbriefs, wie er beispielsweise beim Touristenvisum erforderlich ist, benötigen Sie ein Bestätigungsschreiben einer anerkannten Forschungseinrichtung oder von der Universität, in deren Auftrag sie forschen. Internationale Hochschulkooperationen zu Forschungszwecken stellen für Studenten verschiedener Studienfächer eine große Chance dar, interessante Erfahrungen im wissenschaftlichen Arbeiten zu sammeln und fremde Kulturen kennenzulernen. Um beim zuständigen Konsulat einen Antrag für ein Recherchevisum zu stellen, sind neben dem Schreiben der Einrichtung weitere Dokumente vorzulegen:

  • vollständig und korrekt ausgefüllter Visumantrag
  • Reisepass und aktuelle Passbilder
  • schriftliche Darlegung des Forschungsthemas
  • Finanzierungsnachweis für das Projekt

Wie steht es um die Gültigkeit des Visums?

Das Forschungsvisum in Indien ist maximal drei Jahre oder aber für die Dauer des Forschungsprojekts gültig. In vielen Ländern ist die Reise- und Forschungszeit zumeist durch die Daten in der Einladung, welche Sie unabhängig von der Visa-Art für Ihren Visumantrag benötigen, festgelegt. Sollten Sie noch Fragen zum Recherchevisum haben, kontaktieren Sie gerne unseren Visumservice.

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