Südafrika plant Gebühr von rund 30 US-Dollar für die eTA
Südafrikas Innenministerium (Department of Home Affairs) hat am 27. Juli 2026 im Government Gazette einen Verordnungsentwurf veröffentlicht, der eine neue Bearbeitungsgebühr für die Electronic Travel Authorization (eTA) vorsieht. Konkret ist eine elektronische Verarbeitungsgebühr von 500 Rand — umgerechnet etwa 30 US-Dollar — für jeden eTA-Antrag geplant. Die Maßnahme soll am 17. August 2026 in Kraft treten, muss zuvor jedoch noch das öffentliche Konsultationsverfahren durchlaufen.
Die geplante Gebühr betrifft nicht nur die eTA, sondern grundsätzlich alle Visa- und Aufenthaltsanträge, die online eingereicht und bearbeitet werden. Damit reagiert die südafrikanische Regierung auf die Tatsache, dass das bisherige, vollständig staatlich finanzierte System aus ihrer Sicht langfristig nicht tragbar ist. Bislang wurde die eTA-Plattform, die im Oktober 2025 zunächst im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel in Südafrika eingeführt wurde, ohne separate Bearbeitungsgebühr betrieben — auch weil ein integriertes Online-Zahlungsmodul fehlte. Dieses soll nun eingeführt werden.
Wichtig für Reisende und Visumantragsteller: Die Höhe der Gesamtkosten hängt vom individuellen Visastatus ab. Wer visumpflichtig ist und zusätzlich die reguläre Visagebühr entrichten muss, würde künftig insgesamt 925 Rand zahlen — bestehend aus der bisherigen Gebühr von 425 Rand für ein Besuchervisum plus der neuen elektronischen Verarbeitungsgebühr von 500 Rand. Wer zwar visumpflichtig, aber von der eigentlichen Visagebühr befreit ist, würde nur die neue Bearbeitungsgebühr von 500 Rand für die Nutzung der eTA-Plattform zahlen.
Das Ministerium verweist zur Einordnung auf das bisherige, ausgelagerte Antragsverfahren, bei dem manche Antragsteller derzeit eine Servicegebühr von 1.550 Rand an den zuständigen Dienstleister zahlen. Die neue, einheitliche Gebührenstruktur soll die Kosten für Antragsteller demnach in vielen Fällen senken, gleichzeitig aber dem Staat eine verlässliche Finanzierungsgrundlage für den weiteren Ausbau des eTA-Systems sichern.
Die geplante Gebühreneinführung fällt zeitlich mit der nächsten Ausbaustufe der eTA zusammen: Die Behörden wollen das System schrittweise auf Reisende aus allen Ländern ausweiten, deren Staatsangehörige für die Einreise nach Südafrika ein Visum benötigen. Für Reisende bedeutet das, dass sich sowohl die Zielgruppe des elektronischen Verfahrens als auch die damit verbundenen Kosten in absehbarer Zeit ändern könnten. Wer eine Reise nach Südafrika plant, sollte die weitere Entwicklung im Blick behalten, da sich Gebühren und Verfahren je nach Staatsangehörigkeit und Visakategorie unterscheiden können.
Da die Regelungen noch das öffentliche Konsultationsverfahren durchlaufen müssen, können sich Details bis zum geplanten Inkrafttreten am 17. August 2026 noch ändern. Wir beobachten die Entwicklung rund um die eTA für Südafrika genau und unterstützen Reisende dabei, ihren Antrag korrekt und fristgerecht einzureichen. Wer sich einen Überblick über die verschiedenen Einreisemöglichkeiten verschaffen möchte, findet auf unserer Visum-Übersicht für Südafrika alle relevanten Informationen zu Voraussetzungen und Verfahren.
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