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EU erwägt Schengen-Visumbefreiung für Saudi-Arabien, Bahrain, Kuwait, Oman und Katar
20.10.2026

EU erwägt Schengen-Visumbefreiung für Saudi-Arabien, Bahrain, Kuwait, Oman und Katar

Am 19. Oktober 2026 hat der Rat der Europäischen Union fünf Schlussfolgerungen angenommen, die den Weg für eine mögliche Befreiung von der Schengen-Visumpflicht für Staatsangehörige von Saudi-Arabien, Bahrain, Kuwait, Oman und Katar ebnen könnten. Damit begrüßt der Rat die Absicht der Europäischen Kommission, formelle Verfahren zur Visumliberalisierung mit diesen fünf Golfstaaten einzuleiten. Wichtig dabei: Es handelt sich bislang um eine politische Absichtserklärung und keine beschlossene Maßnahme — eine tatsächliche Visumbefreiung ist noch nicht in Kraft.

Die Entwicklung markiert einen Fortschritt in den seit Längerem laufenden Gesprächen zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten des Golf-Kooperationsrates (GCC). Für jedes der fünf Länder liegt eine eigene Schlussfolgerung des Rates vor, die jeweils den Auftakt für bilaterale Verhandlungen über die Bedingungen eines möglichen visumfreien Reiseverkehrs darstellt. Bevor eine Befreiung wirksam werden kann, müssen jedoch mehrere Kriterien erfüllt werden, darunter Fragen der Sicherheit, der irregulären Migration sowie des Rückübernahmeabkommens für Staatsangehörige, die sich unrechtmäßig im Schengen-Raum aufhalten.

Für Reisende aus den betroffenen Golfstaaten bedeutet dies konkret: Solange keine formelle Entscheidung über die Visumbefreiung getroffen und veröffentlicht wurde, bleibt die reguläre Visumpflicht für Kurzaufenthalte im Schengen-Raum vollständig bestehen. Wer in den kommenden Monaten eine Reise in europäische Länder plant, sollte sich daher weiterhin auf den gewohnten Antragsweg für ein Schengen-Visum einstellen und keine Reisepläne auf Basis einer noch nicht bestätigten Visumfreiheit aufbauen.

Sollte der Prozess tatsächlich zu einer Visumbefreiung führen, würde dies in der Regel bedeuten, dass Staatsangehörige der betroffenen Länder für touristische oder geschäftliche Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen ohne vorab ausgestelltes Visum einreisen könnten. Erfahrungsgemäß geht eine solche Liberalisierung jedoch häufig mit der Einführung eines elektronischen Reisegenehmigungssystems einher, vergleichbar mit der europäischen ETIAS-Regelung, die für visumbefreite Drittstaatsangehörige vorgesehen ist. Auch für andere Reisezwecke wie Studium, Arbeit oder längere Aufenthalte würde eine klassische Visumpflicht weiterhin gelten.

Bis zu einer offiziellen und rechtsverbindlichen Entscheidung der EU-Institutionen empfiehlt es sich für alle Antragsteller aus Saudi-Arabien, Bahrain, Kuwait, Oman und Katar, ihre Reiseplanung auf Grundlage der aktuell geltenden Visumpflicht vorzunehmen. Wer schon jetzt eine Reise in den Schengen-Raum plant, kann sich über die verschiedenen verfügbaren Visa-Arten informieren und den Antrag frühzeitig vorbereiten, um Verzögerungen zu vermeiden. Die konkrete Umsetzung der angekündigten Verhandlungen, einschließlich möglicher Zeitpläne, wurde vom Rat bislang nicht spezifiziert.

Für alle, die unabhängig vom Ausgang dieser Verhandlungen in naher Zukunft in den Schengen-Raum reisen möchten, bleibt der reguläre Visumantrag der sichere und verlässliche Weg. Wir unterstützen Antragsteller dabei, die erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen und den Visumprozess korrekt und ohne unnötige Wartezeiten zu durchlaufen. Interessierte können ihren Antrag bequem über unser Online-Antragsformular einreichen und sich so unabhängig von politischen Entwicklungen auf ihre Reise vorbereiten.

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