Marokko hebt Visumpflicht für albanische Staatsangehörige zum 15. August 2026 auf
Ab dem 15. August 2026 hebt Marokko die Visumpflicht für albanische Staatsangehörige auf, die zu Kurzaufenthalten ins Land reisen. Das Außenministerium Albaniens bestätigte, dass es über diese Entscheidung durch die in Rom ansässige, für Albanien zuständige marokkanische Botschaft informiert wurde. Die genaue maximale Aufenthaltsdauer, die unter der neuen Regelung erlaubt sein wird, wurde in der offiziellen Mitteilung bislang nicht näher spezifiziert.
Bis zu diesem Stichtag benötigten albanische Staatsangehörige mit gewöhnlichem Reisepass grundsätzlich ein Visum, um nach Marokko einzureisen. Eine Ausnahme galt für bestimmte Reisende, die bereits über einen gültigen Aufenthaltstitel eines EU-Landes, der USA, Australiens, Kanadas, Großbritanniens, Japans, Norwegens, Neuseelands oder der Schweiz mit einer Restgültigkeit von mindestens 180 Tagen verfügten — diese konnten unter bestimmten Voraussetzungen ein elektronisches Visum (e-Visum) beantragen. Ebenso berechtigt waren Inhaber bestimmter Mehrfacheinreisevisa mit mindestens 90 Tagen Restgültigkeit, ausgestellt von einem Schengen-Staat, den USA, Australien, Kanada, Großbritannien, Irland oder Neuseeland.
Das bisherige e-Visum für Marokko war für touristische und geschäftliche Zwecke gedacht, ab Ausstellung bis zu 180 Tage gültig und erlaubte einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen. Reisende, die die genannten Zulassungskriterien für das elektronische Verfahren nicht erfüllten, mussten den regulären Visumantrag über den klassischen Weg stellen — ein Prozess, der oft mit zusätzlichem Zeit- und Dokumentationsaufwand verbunden war.
Die jetzige Aufhebung der Visumpflicht erfüllt eine Zusage, die Marokko und Albanien bereits im März 2025 getroffen hatten. Nach einem Treffen der Außenminister beider Länder am 1. März 2025 hatten Rabat und Tirana in einer gemeinsamen Erklärung angekündigt, die gegenseitigen Reiseerleichterungen für Kurzaufenthalte einzuführen. Mit dem Inkrafttreten am 15. August 2026 wird dieses Vorhaben nun konkret umgesetzt.
Für Reisende, die von dieser Neuregelung nicht direkt betroffen sind — etwa weil sie eine andere Staatsangehörigkeit besitzen oder einen längeren Aufenthalt beziehungsweise andere Zwecke wie Arbeit oder Studium planen — bleibt die Beantragung eines passenden Visums für Marokko weiterhin erforderlich. Wir übernehmen für Kunden aus verschiedenen Ländern die vollständige Prüfung der Voraussetzungen sowie die Zusammenstellung und Einreichung der notwendigen Unterlagen, damit der Antrag reibungslos und ohne unnötige Verzögerungen bearbeitet werden kann.
Wer sich einen Überblick über verfügbare Optionen verschaffen möchte, findet auf unserer Übersicht aller Visa-Arten die passenden Kategorien für unterschiedliche Reisezwecke. Den eigentlichen Antrag können Interessierte anschließend bequem über unser Visum-Antragsformular stellen, wo alle erforderlichen Angaben zentral erfasst werden.
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