Reisen mit dem Journalistenvisum

Journalistenvisum – Was ist das?

Wenn Sie planen, in einem visumspflichtigen Land journalistisch zu arbeiten, benötigen Sie ein Journalisten-Visum. Egal, ob Sie als Korrespondent für Film, Fernsehen, Radio, eine Zeitung oder freiberuflich tätig sind – ohne eine entsprechende Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung ist Ihnen als Ausländer in den meisten Staaten eine Berichterstattung in jeglicher Form strengstens untersagt.

Diese Regelung gilt auch für Fotografen, Kamerateams und technische Mitarbeiter ausländischer Medien, die sich für einen befristeten Zeitraum im Ausland aufhalten. Sondervisa für Journalisten zu erhalten, ist nicht immer leicht: Negative Schlagzeilen sind im eigenen Land nicht gerne gesehen. Wirtschafts- oder Politikjournalisten erhalten deshalb nicht immer eine Genehmigung für Ihre Einreise.

In China beispielsweise entscheidet das Presseamt in Peking über die Visa-Erteilung. Die chinesischen Konsulate in Deutschland sind verpflichtet, das Urteil aus China abzuwarten. Je nach Reisevorhaben des Antragstellers ist mit Verzögerungen oder einer Ablehnung des Antrags zu rechnen. Unproblematisch ist der Grenzübertritt im Regelfall für Mitarbeiter von Zeitung und Fernsehen, die über Sportereignisse berichten.

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Welche Nachweise sind für ein Journalistenvisum zu erbringen?

Um ein Visum für journalistische Zwecke zu beantragen, benötigen Sie eine Reihe von Dokumenten und Nachweisen. Diese variieren in Abhängigkeit von Ihrem Zielland. In vielen Fällen ist wie bei anderen Visa-Arten eine offizielle Einladung aus dem Gastland erforderlich, beispielsweise von dem auftraggebenden Veranstalter bei einem Sport- oder Kulturereignis.

In China stellt das Presseamt offizielle Einladungsbriefe (Duly Authorized Unit) aus. Erhält ein Journalist das Schreiben nicht, ist ein Visumantrag deutlich erschwert. Eine weitere, gegebenenfalls einzureichende Unterlage ist die Erklärung, keine Recherchen außer den beschriebenen durchzuführen. Journalisten und Kamerateams, die eine umfangreiche Ausrüstung benötigen, sind zumeist dazu verpflichtet, sich eine Sondererlaubnis für die Einfuhr der Technik zu organisieren.

Welche weiteren Voraussetzungen zu erfüllen sind, ist von Staat zu Staat unterschiedlich und hängt von Faktoren wie Aufenthaltsdauer und -zweck ab. Detaillierte Informationen finden Sie bei Auswahl Ihres Ziellandes in der Antragsmaske von Buch-Dein-Visum und auf den Websites der Botschaften. Sollten Unklarheiten über die Art der journalistischen Tätigkeit bestehen, bestellt das zuständige Konsulat den Antragsteller unter Umständen zu einem persönlichen Interview. Es empfiehlt sich, den Antrag für ein journalistisches Visum rechtzeitig im Voraus zu planen.

Für alle Staaten sind in der Regel folgende Unterlagen beim zuständigen Konsulat in Deutschland vorzulegen:

Gültiger Reisepass
Farbiges Passbild
Journalistenausweis
Ausgefüllter Visumantrag
Bescheinigung 
 
Eine Erklärung

Kann ich mit einem anderen Visum einreisen?

Unabhängig davon, ob Sie wenige Tage oder mehrere Wochen redaktionell im Ausland tätig sind, ist dringend davon abzuraten, mit einem Touristenvisum oder Geschäftsvisum die Landesgrenze zu passieren. Wer z. B. in Russland nicht beim Außenministerium als Journalist eines ausländischen Mediums akkreditiert ist, muss mit Strafen oder einer Ausweisung rechnen. Der Antrag auf Akkreditierung ist direkt bei der Presseabteilung des russischen Außenministeriums einzureichen. Die russischen Auslandsvertretungen sind erst im Anschluss in der Lage, ein Journalistenvisum zu erteilen.

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