Einreisebestimmungen Nepal: Visa & Reisedokumente

Deutsche, Österreicher, alle anderen EU-Bürger, Schweizer und Türken benötigen für die Einreise nach Nepal ein gültiges Visum. Die Einreisebestimmungen Nepal schreiben darüber hinaus eine Reisepasspflicht vor.

Ausweisdokumente müssen eine Gültigkeit von 6 Monaten ab dem Datum des Grenzübergangs in den asiatischen Binnenstaat besitzen. Der vorläufige Reisepass und der Kinderreisepass mit Foto werden von den nepalesischen Einreisebehörden akzeptiert. Eine Einreise mit dem Personalausweis ist nicht möglich. In Anbetracht schneller äußerer Veränderungen ist besonders bei Kleinkindern darauf zu achten, dass diese auf dem Bild in ihrem Ausweisdokument gut zu erkennen sind. Bei Kinderreisepässen besteht i. d. R. die Möglichkeit ein Passfoto gegen eine geringe Gebühr nachtragen zu lassen. Einträge von Minderjährigen im Pass eines Elternteils sind seit Juni 2012 unzulässig.

Einreise von Minderjährigen

Alleinreisende Kinder benötigen eine schriftliche Erlaubnis der Erziehungsberechtigen in englischer Sprache. Bei Minderjährigen, die nur mit einem Elternteil unterwegs sind, empfiehlt es sich ein solches Schreiben von dem zweiten Sorgeberechtigten mit sich zu führen. Bitte beachten Sie, dass bei der Einreise nach Nepal ein Ausreiseticket am Flughafen vorgelegt werden muss. Ein Reiseverlauf mit der Angabe Ihrer Reiseziele reicht nicht aus. Als Ausreisetickets gelten im Normalfall alle Tickets (Flug-, Zug- oder Bustickets) bzw. Nachweise, die belegen, dass Sie ein Land verlassen haben bzw. ein Land wie Nepal wieder verlassen können, da Sie z. B. ein Rückflugticket besitzen.

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Einreisebestimmungen Nepal - das Wichtigste im Überblick

  • Visumpflicht für Deutsche, EU-Bürger, Staatsangehörige der Schweiz und der Türkei sowie weiterer Nationen
  • Akzeptierte Papiere: Reisepass, vorläufiger Reisepass und Kinderreisepass mit einer Mindestgültigkeit von 6 Monaten bei Einreise
  • jeder Reisende benötigt ein eigenes Ausweisdokument und ein eigenes Visum
  • Der auf dem Visum ausgewiesene Geltungszeitraum ist unbedingt zu prüfen, bei Überziehung der Gültigkeit drohen empfindliche Geldbußen
  • eine Melde- oder Registrierungspflicht ist nicht vorgesehen

Antragswege für Nepal Visa

Es gibt – soweit bekannt – drei Wege, ein Visum für Nepal zu beantragen. Der klassische Weg ist der Antrag über die nepalesische Botschaft in Berlin bzw. ein Honorarkonsulat Nepal. Nepalesische Konsulate, zu deren Aufgaben die Erteilung von Einreisegenehmigungen zählen, sind in Frankfurt a. M., Hamburg, München, Köln und Stuttgart zu finden. Stellen Reisende ihren Antrag eigenständig bei der Auslandsvertretung oder beauftragen eine Visa-Agentur, erhalten sie den Visavermerk vor Abreise in ihren Pass.

Anders ist das beim sogenannten Visa on arrival, das ausländische Besucher erst am Flughafen beantragen. Das Auswärtige Amt rät Reisenden aufgrund langer Wartezeiten an der nepalesischen Grenzkontrolle dazu, das Visum vorab in Deutschland einzuholen. Durch die Visabeschaffung vor Reiseantritt lassen sich zugleich mögliche Probleme während des Antragsvorgangs rechtzeitig beheben, z. B. wenn die Einreisebestimmungen Nepal nicht alle erfüllt sind.

Der dritte Antragsweg für nepalesische Visa steht nur bei Einreise über den Tribuhuvan-Flughafen zur Verfügung. Laut dem Auswärtigen Amt ist für Fluggäste ein Online-Visavergabe-Verfahren zugänglich, zu dem bisher keine verlässlichen Erfahrungswerte vorliegen. Ansprechpartner für mögliche Visa-Verlängerungen vor Ort ist das Department of Immigration in Kathmandu.

Informationen zu den erforderlichen Antragsunterlagen finden Sie auf unseren Übersichtsseiten zu den einzelnen Visa-Kategorien des Visum Nepal.

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