Registrierung in Usbekistan

Meldepflicht für Ausländer in Usbekistan

Für alle ausländischen Reisenden, die sich länger als 3 Tage in Usbekistan aufhalten, besteht eine Registrierungspflicht, die innerhalb der ersten 72 Stunden nach der Einreise zu erfüllen ist.

Wenn Sie während Ihres Aufenthalts in einem Hotel wohnen, übernimmt die Unterkunft die Registrierung Ihres Reisepasses. Beabsichtigen Sie privat unterzukommen, z. B. bei Familienangehörigen, Freunden oder Bekannten, sind Sie selbst und Ihr Gastgeber für die Anmeldung und Vorlage Ihrer Unterlagen (Pass und Visum) verantwortlich. Das auswärtige Amt rät davon ab, Registrierungsnachweise von Dritten einholen zu lassen, um Probleme bei der Ausreise zu vermeiden.

Bei der Einreise mit dem Touristenvisum ist die Anmeldung ausschließlich über ein Hotel möglich.
Private Wohnstätten sind nicht zulässig. Personen, die mit einem Touristenvisum einreisen, aber keinen Hotelaufenthalt vorsehen, droht die Ausweisung. Das Visum mit touristischem Reisezweck lässt sich vor Ort nicht in ein Besuchsvisum beziehungsweise Privatvisum umschreiben. Grundsätzlich ist die Visakategorie nur bei den konsularischen Auslandsvertretungen des Landes änderbar, nicht aber während des Aufenthalts in Usbekistan.

Wo erfolgt die Registrierung?

Anlaufstelle für die ordnungsmäßige Registrierung ist die Verwaltung für Ein- und Ausreise UVViOG (ehemals OviR) des jeweiligen Stadtbezirks, von der usbekischen Botschaft auch als lokales Ordnungsamt bezeichnet. Diese Behörde ist im Übrigen auch Ansprechpartner für Ihre Gastgeber, um eine Beglaubigung für den Einladungsbrief zu erhalten, falls Sie ein Visum auf Einladung beantragen.

Was ist bei Inlandsreisen und der Ausreise zu beachten?

Nach erfolgter Meldung Ihres Passes stellt Ihnen die UVViOG einen Registrierungsbeleg aus. Dieser gilt als Voraussetzung, um Flugtickets oder Fahrkarten für Strecken im Landesinneren zu kaufen. Darüber hinaus ist der Nachweis bei der Ausreise vorzulegen

Was passiert bei Nicht-Registrierung?

Personen, die sich nicht an die Meldepflicht halten, drohen Ausweisung, Geldstrafen und zukünftige Einreiseverweigerungen. Allen Reisenden ist daher dringend empfohlen, sich an die Richtlinien der usbekischen Einreisebehörden zu halten.

Weitere Auflagen für Usbekistan-Reisende

Während der gesamten Reisezeit sind Sie als ausländischer Besucher in Usbekistan verpflichtet, Ihren Reisepass inklusive Visum mitzuführen und sich jederzeit ausweisen zu können. Bei Aufenthalten ohne eine gültige Reiseerlaubnis drohen Sanktionen.

Wenn Reisende die Visumgültigkeit aus unvorhersehbaren Gründen überschreiten, sind sie verpflichtet, sich unmittelbar – vor Ablauf des Visums – an ein lokales Ordnungsamt in Usbekistan zu wenden. Es ist ein Antrag auf ein Ausreisevisum zu stellen. Laut Auswärtigem Amt ist dies üblicherweise nur in der Hauptstadt Taschkent möglich. Welche Unterlagen Sie für die Verlängerung eines Visums benötigen und ob diese überhaupt in Usbekistan durchführbar ist, erfahren Sie ebenfalls bei den zuständigen Behörden vor Ort.

Weiterführende Informationen zur Registrierung und den anderen Pflichten für Ausländer in dem zentralasiatischen Binnenstaat erhalten Sie u. a. bei der usbekischen Botschaft, beim Auswärtigen Amt und der Deutschen Botschaft Taschkent in Usbekistan.

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