Touristenvisum für Algerien

Wofür benötige ich das Touristenvisum?

Sie träumen schon lange davon, Algerien zu bereisen? Um Urlaub in Algerien zu machen, benötigen Sie ein Touristenvisum, denn in dem Staat im Nordwesten Afrikas gilt eine Visumpflicht für Ausländer.

 

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Woher bekomme ich ein Visum für meinen Urlaub?

Um eine Reisegenehmigung für Algerien zu erhalten, ist vor Reiseantritt ein Visumantrag bei der algerischen Botschaft in Berlin oder dem algerischen Generalkonsulat in Frankfurt am Main zu stellen. Die konsularischen Auslandsvertretungen fordern neben persönlichen Unterlagen eine Reihe von Dokumenten ein, die Ihre touristische Reiseabsicht belegen. Falls Sie keinen Urlaub antreten, sondern Ihr Besuch andere Gründe hat, sind Sie verpflichtet, ein dem Reisezweck entsprechendes Visum zu beantragen. Weite Anreisen, Formfehler und Sprachbarrieren sind die häufigsten Hürden auf dem Weg zum Visum. Beispielsweise sind nachträgliche handschriftliche Korrekturen nicht zulässig, die Konsularabteilungen lehnen diese ab. Unser Visum-Service hilft Ihnen, Probleme während des Visumantrags zu vermeiden. Während Sie Zeit haben, Reisevorbereitungen für einen gelungenen Urlaub in Algerien zu treffen, kümmern wir uns um die Beschaffung Ihres Visums.

Unser Service für das Touristenvisum Algerien umfasst folgende Leistungen:

  • kostenlose Beratung
  • Hilfe beim Zusammenstellen der Unterlagen
  • Übernehmen von Behördengängen
  • Lieferung des Visums bis vor die Haustür
  • optionale Zusatzleistungen (z. B. Ausfüllen des Antragsformulars)

Die Bearbeitungszeit für algerische Touristenvisa beträgt in der Regel etwa 15 Arbeitstage. 

Welche Gültigkeit besitzt das touristische Visum?

Das touristische Visum für Algerien berechtigt zur einmaligen Einreise und ermöglicht einen Aufenthalt von maximal 30 Tagen. Das Visum ist ab dem Tag der Ausstellung für 90 Tage oder gegen Aufpreis für mehr als 90 Tage gültig. Eine Einreise ist bis zum vorletzten Tag der Visumgültigkeit möglich. Bitte berücksichtigen Sie die Gültigkeit des Touristenvisums bei Ihrer Urlaubsplanung für Algerien.

Gibt es Reiseeinschränkungen?

Grundsätzlich eröffnet Ihnen das Touristenvisum die Möglichkeit, ganz Algerien zu entdecken. Allerdings benötigen Touristen, die einen Aufenthalt im Süden des Landes beabsichtigen, einen Einladungsbrief des Algerischen Ministeriums für Tourismus und Handwerk, ausgestellt auf Antrag einer offiziell anerkannten Reiseagentur. In der Einladung sind zwingend Angaben zur Reisedauer, der Unterkunft vor Ort und der von der Agentur geplanten Reiseroute zu machen. Bei Autoreisen, z. B. durch die Sahara, ist ebenfalls ein detaillierter Routenplan beizufügen. Für alle anderen Teile des Landes ist eine Buchungsbestätigung des Hotels ausreichend. Jedoch sind Ausdrucke von Buchungsportalen im Internet nicht zulässig, die Bescheinigung muss direkt von der Unterkunft stammen. Bei privater Unterbringung, z. B. bei Freunden in Algerien, benötigen Reisende eine legalisierte Unterkunftsbescheinigung der einladenden Person. Das Schreiben stellt die Gemeindeverwaltung des jeweiligen Wohnortes in Algerien aus. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Reisepass keinen israelischen Einreisestempel enthält, weil die algerischen Behörden in diesem Fall einer Visaerteilung verweigern.

 

Unterlagen für das Touristenvisum

Visumantrag
  • in 2-facher Ausführung
  • vollständig digital ausgefüllt und unterschrieben
Reisepass
  • im Original
  • 6 Monate gültig
  • 1 leere Seite
Passfotos
  • 2 identische farbige Passbilder
  • nicht älter als 2 Jahre
  • im Format 3,5 × 4,5 cm
Flugtickets
  • für Hin- und Rückreise
  • Kopie
Buchungsbestätigung Hotel
  • Kopie
  • legalisierte Bescheinigung des Einladenden bei privater Unterkunft
Arbeitsbescheinigung
  • dient dem Nachweis eines regelmäßigen Einkommens
  • Erwerbslose: Bescheinigung über Leistungen zur Grundsicherung, ALG etc.
  • kann in Kopie eingereicht werden
Krankenversicherung
  • Krankheit, Krankenhausaufenthalt und Rückführung
  • im Original
Einladung (nur für den Süden)
  • vom Algerischen Ministerium für Tourismus und Handwerk
  • beantragt von anerkannter Reiseagentur

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